Untätigketsklage Schleswig-Holstein
Друзья, 01.07.2024, я с женой письменно подали 2 антрага на гражданство. подходит время подачи нашей Untätigketsklage.
Не могли бы вы проверить текст моего искового заявления, может надо что-то убрать или добавить?
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Brockdorff-Rantzau-Straße 13
24837 Schleswig
XXX, den 02. Oktober 2024
Klage gem. §75 VwGO (Untätigketsklage)
des
Herr XXX und seine Frau XXX, Adresse.
-Kläger-
gegen
Staatsangehörigkeitsbehörde, Adresse.
-Beklagter-
wegen: Nichtentscheidung über die Anträge auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Kläger erhebt Klage und beantragt:
I. Der Beklagte wird verpflichtet, umgehend über die Anträge auf Einbürgerung sachlich zu entscheiden.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
BEGRÜNDUNG
Der Kläger haben bei dem Beklagten am 01.07.2024 die Einbürgerung beantragt.
Beweis 1: Bestätigungen der Zustellung der Briefe mit dem Einbürgerungsanträge. Eine Kopie der Antwort von der Staatsangehörigkeitsbehörde Kreis Dithmarschen. Eine Kopien vor Einbürgerungsanträge.
Der Kläger hat bei dem Beklagten am 27.08.2024 alle Unterlagen für die Einbürgerung vorgestellt mit eine Schreiben, wo bittet er eine Sachliche Entscheidung bis zum 01.10.2024 zu treffen.
Beweis 2: Bestätigungen der Zustellung der Briefe mit Unterlagen. Eine Kopie des Schreiben.
Eine Entscheidung über unsere Anträge ist bis heute ohne zureichenden Grund nicht erfolgt, von daher ist Klage geboten. Der Beklagte hat nicht über die Zuteilung des Aktenzeichens informiert. Die Beklagte hat keine weiteren Informationen oder Unterlagen angefordert.
XXX