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закон о двойном гражданстве - итоги
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in Antwort Dresdner 26.03.24 09:32
Только что получила, Schleswig-Holstein
Schönen guten Tag,
die Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz wird erst am 26.06.2024 in Kraft treten.
Da Ihre Einbürgerungszusicherung noch länger gilt, können Sie auch einfach abwarten und müssen sich nicht weiter um die Entlassung kümmern.
Ich werde mich unaufgefordert erneut mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Ihr Antrag an der Reihe ist. Die Bearbeitung erfolgt immer der Reihe nach und alle Antragsteller mit einer Einbürgerungszusicherung möchten unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gerne so schnell wie möglich eingebürgert werden.