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Einbürgerung+Sozialleistungen у родителей
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in Antwort oxymel 21.10.22 18:14, Zuletzt geändert 21.10.22 18:18 (Kornfan1)
это не так!
Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Ehegattensowie Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder bzw. Enkel), nicht dagegen Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister und Verschwägerte). Zivilrechtlich gesetzlich unterhaltsberechtigt ist auch der dauernd getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte.