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Klage eines Ausländers auf Einbürgerung wegen Untätigkeit der Behörde scheitert

07.08.22 16:45
Klage eines Ausländers auf Einbürgerung wegen Untätigkeit der Behörde scheitert
 
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Последний раз изменено 07.08.22 16:59 (Dresdner)

Einbürgerung: Klage eines Ausländers auf Einbürgerung wegen Untätigkeit der Behörde scheitert wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit


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Verwaltungsgericht München, 13.05.2020, Az.: M 25 K 19.573

Nach dem Gesetz sollten Einbürgerungsverfahren höchstens 3 Monate dauern

Einbürgerungsverfahren dauert bereits 3 Jahre

Das VG München urteilte nun, dass die Klage zwar zulässig, aber nicht begründet sei. Der Hilfsantrag sei unzulässig.

 

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