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Продление ВНЖ, полученного по воссоединению
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Zvertochek прохожий
в ответ Dresdner 02.12.21 19:03
Для того, о чём я здесь изначально поднимаю вопрос - продление внж (моего), полученного изначально при воссоединении с мужем (изначально БК, потом NE), всё ещё на основании семейного родства.
Список привести можно, только я вот вообще не понимаю, зачем он тут весь нужен.
- Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto von jedem Antragsteller
- Familiennachzug zum Ehegatten: Heiratsurkundenicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkundenicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde für minderjährige Kindernicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis über das SorgerechtFalls ein Elternteil nicht in Deutschland lebt. (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder LegalisationAktuelle Schulbescheinigung (nicht älter als 14 Tage)Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder immer erforderlich.
- SprachzertifikatGrundsätzlich ist ein Sprachzertifikat über einfache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 1 vorzulegen (mehr dazu im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
- Bescheinigungen über den Integrationskurs (Nur bei Verlängerung)Sind Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden? Dann legen Sie bitte sämtliche Nachweise und Zertifikate über die Teilnahme am Integrationskurs vor.
- MietvertragZusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe (zum Beispiel aktueller Kontoauszug)
- KrankenversicherungDer Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen lesen Sie dazu bitte das Merkblatt.
- Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie in der BedarfsgemeinschaftBei
der Berechnung des Lebensunterhalt werden auch die Personen einbezogen,
mit denen ein Ausländer in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt oder
denen er zum Unterhalt verpflichtet ist. Zu einer Bedarfsgemeinschaft
zählen insbesondere Paare oder Elternteile und mit ihnen in einer
gemeinsamen Wohnung lebende ledige Kinder vor Vollendung des 25.
Lebensjahres.
Die folgenden Nachweise zum Einkommen sind deshalb von *allen*
Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft mit eigenem Einkommen
vorzulegen.
*Bei Arbeitnehmern:* Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage), die letzten 6 Lohnabrechnungen, bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zusätzlich einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf
*Bei Selbstständigen:* vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie z.B. Handelsregisterauszug (s. bei Formulare)
*Bei (auch ergänzendem) Bezug von öffentlichen Leistungen:* Alle aktuellen Bescheide (zum Beispiel vom Jobcenter, der Kindergeldstelle, der Elterngeldstelle) - Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters