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Vorläufige Bescheinigung
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в ответ Dresdner 03.08.21 12:04
Sehr geehrter Herr Beysibaev,
generell ist diese Bescheinigung nur für Deutschland gültig. Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes in welches Sie vereisen möchten oder fragen bei der Botschaft nach, ob die vorläufige Bescheinigung für diese Land gilt.
Mit freundlichen Grüßen