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HILFE!!!

15.08.05 23:02
Re: HILFE!!!
 
Serge757 прохожий
in Antwort samovik 15.08.05 13:04
oni pomogut
!aber zuerst steht Ihnen nach deutschem RECHT das Umgangsrecht mit der Tochter zu. die dt Botschaft in Russland muss Ihnen regälmäßig ein Besuchsvisum ausstellen, falls sie das ablehnen müssen sie vor verwaltungsgericht in Berlin gehen und am besten noch gerichtlich das Umgangsrecht feststellen lassen (wohnort der Tochter) falls dass die deutschen ablehnen dann können sie vor EGMR in Straßburg eine Beschwerde bes. aus Art. 8 ERMK einlegen!!!
 

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