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Einbürgerung и доход?

13.05.19 19:46
Re: Einbürgerung и доход?
 
Diginom знакомое лицо
Будет без гражданства, да, пока ситуация не изменится.
Иногда проявляют понимание.

Вроде есть на этот счет закончик.


Ob es reicht, hängt davon ab, nach welchem Paragraphen die Einbürgerung vorgenommen wird. Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG reicht es aus, wenn man nie Geld vom Staat erhalten hat. Wenn du seit 20 Jahren "rechtmäßig" deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hast (das heißt: keine Duldung sowie keine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5), müsste nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) eingebürgert werden. Dann gilt hinsichtlich der Unterhaltssicherung unter Nr. 10.1.1.3 in den "Vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz" Folgendes:

Zitat:
Zu berücksichtigen ist nur, ob der Einbürgerungsbewerber tatsächlich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) in Anspruch genommen hat oder nimmt.

https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Einbuergerung-waehrend-Probezeit-__f521618.html


Так что если Anspruchseinbürgerung, то испытательный срок не должен быть помехой.

 

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