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Ausländeramt-отсутствовать по уходу за больной матерью
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в ответ Messe_und_Med 20.08.18 15:41
В интернете нашла след. информацию: https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/aufenthalt...
Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr vollendet hat und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Dasselbe gilt dann auch für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn dieser auch mindestens 60 Jahre alt ist.
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In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
Но ссылки на параграфы отсутствуют. Значит ли это, что решение зависит от сотрудника Ausländeramt?