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Продление АЕ для семьи
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in Antwort wissen_schaft 02.12.15 10:09
https://www.jurion.de/Gesetze/AufenthGVwV/30
Должны продлить.
В ответ на:
30.3
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
30.3.1
Die Aufenthaltserlaubnis darf im Wege des Ermessens auch dann verlängert werden, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder des § 29 Absatz 1 Nummer 2 nicht mehr vorliegen. Von den übrigen in § 5 Absatz 1, Absatz 4 und § 29 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Voraussetzungen darf - sofern die betreffende Norm eine Regel vorgibt, jedenfalls regelmäßig - nicht abgesehen und muss das Versagungsermessen des § 27 Absatz 3 ausgeübt werden. Zu prüfen ist insbesondere der Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft.
30.3.2
Der nach Artikel 6 GG gebotene Schutz von Ehe und Familie während des Fortbestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft ist als besonderer Umstand zu werten, der eine Abweichung von Regelerteilungsvoraussetzungen rechtfertigen kann.
30.3
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
30.3.1
Die Aufenthaltserlaubnis darf im Wege des Ermessens auch dann verlängert werden, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder des § 29 Absatz 1 Nummer 2 nicht mehr vorliegen. Von den übrigen in § 5 Absatz 1, Absatz 4 und § 29 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Voraussetzungen darf - sofern die betreffende Norm eine Regel vorgibt, jedenfalls regelmäßig - nicht abgesehen und muss das Versagungsermessen des § 27 Absatz 3 ausgeübt werden. Zu prüfen ist insbesondere der Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft.
30.3.2
Der nach Artikel 6 GG gebotene Schutz von Ehe und Familie während des Fortbestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft ist als besonderer Umstand zu werten, der eine Abweichung von Regelerteilungsvoraussetzungen rechtfertigen kann.
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