Вход на сайт
Daueraufenthaltskarte.Требование mietvertrag?
722 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ olgaorl 23.09.15 12:48
В ответ на:
Grundsätzlich können dritte Personen, die im Mietvertrag nicht genannt sind ohne Erlaubnis des Vermieters nicht in die Wohnung aufgenommen werden. Das gilt für alle Untermieter oder auch die Bildung von Wohngemeinschaften (§ 553 BGB).
Eine Ausnahme gilt für Familienangehörige, namentlich Kinder, Geschwister, Eltern. Familienangehörige können ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden. Allerdings darf es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen, dieses hätte der Vermieter nicht hinzunehme
Grundsätzlich können dritte Personen, die im Mietvertrag nicht genannt sind ohne Erlaubnis des Vermieters nicht in die Wohnung aufgenommen werden. Das gilt für alle Untermieter oder auch die Bildung von Wohngemeinschaften (§ 553 BGB).
Eine Ausnahme gilt für Familienangehörige, namentlich Kinder, Geschwister, Eltern. Familienangehörige können ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden. Allerdings darf es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen, dieses hätte der Vermieter nicht hinzunehme
http://www.rae-heckert.de/mietrecht/angeh%C3%B6rige/besuch
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten