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Отказ в Blue Card § 2 Abs. 2

09.06.15 09:40
Re: Отказ в Blue Card § 2 Abs. 2
 
Debtor прохожий
в ответ Dresdner 09.06.15 09:32, Последний раз изменено 09.06.15 09:42 (Debtor)
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Quality Assurance Engineer nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden kann.
Die für die Ablehnung Ihres Antrages wesentlichen tragenden Gründe werden Ihnen nachfolgend mitgeteilt:
Die Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nur möglich, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird oder diese Zustimmung gemäß Beschäftigungsverordnung nicht efrorderlich ist. Die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit ist nicht von der Zustimmung der ZAV befreit.
Die Zustimmung gemäß 2 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung wurde nicht erteilt. Es liegt zwar ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss vor, die Arbeits- und Lohnbedingungen entsprechen aber nicht tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer.

В ответ на:
думаю, что является (если в настоящий момент Вы не проживаете в Германии). но у Вас есть еще возможность опротестовать этот отказ.

Мне надо это делать? Или можно просто подать новое заявление?
 

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