Deutsch

25§

10.02.15 13:35
Re: 25§
 
tamaras посетитель
tamaras
в ответ vetam 10.02.15 09:23
В ответ на:
§ 1 Leistungsberechtigte
(1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
3. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen a. wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes, b. nach § 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder c. nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt

Спасибо за ссылку, а больших подробностей по этому изменению вы не сможете сказать?
 

Перейти на