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отказ Niederlassungserlaubnis - продолжение
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в ответ Dresdner 05.02.15 16:56
надо его продлить
Sehr geehrter ХХ,
wir geben keine Gehaltsgrenzen vor, sondern bewerten nach den im Arbeitsvertrag festgelegten Beträgen, welches Aufenthaltsrecht in Frage kommt. In jedem Fall sollte Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familie vom Einkommen ausreichend gesichert werden können, um die Grundvoraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Für eine Blaue Karte nach § 19 AufenthG wäre ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von mindestens 37.752,00 € notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter ХХ,
wir geben keine Gehaltsgrenzen vor, sondern bewerten nach den im Arbeitsvertrag festgelegten Beträgen, welches Aufenthaltsrecht in Frage kommt. In jedem Fall sollte Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familie vom Einkommen ausreichend gesichert werden können, um die Grundvoraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Für eine Blaue Karte nach § 19 AufenthG wäre ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von mindestens 37.752,00 € notwendig.
Mit freundlichen Grüßen