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Fiktionsbescheinigung §81 Abs.4.Возвращение в Германию
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в ответ Зловунов 04.01.12 11:58, Последний раз изменено 04.01.12 12:05 (eduard_evp)
81.5.3 Die nach Absatz 4 ausgestellten Fiktionsbescheinigungen
berechtigen anders als die nach
Absatz 3 ausgestellten Bescheinigungen in Verbindung
mit einem anerkannten und gültigen
Pass oder Passersatz zur Einreise in das Bundesgebiet
und nach Artikel 21 SDÜ zu Reisen
innerhalb des Schengen-Raums. Voraussetzung
ist neben der Verwendung des durch die AufenthV
vorgeschriebenen amtlichen Vordrucks,
dass auf Seite 3 des Trägervordrucks das dritte
Ankreuzfeld angekreuzt ist. Ein- und Ausreisekontrollstempel
sind im Pass oder Passersatz,
nicht aber auf der Fiktionsbescheinigung
anzubringen.
То есть по 81.4. разрешены путешествия внутри шенгенских стран. А про третьи страны умолчали :(
berechtigen anders als die nach
Absatz 3 ausgestellten Bescheinigungen in Verbindung
mit einem anerkannten und gültigen
Pass oder Passersatz zur Einreise in das Bundesgebiet
und nach Artikel 21 SDÜ zu Reisen
innerhalb des Schengen-Raums. Voraussetzung
ist neben der Verwendung des durch die AufenthV
vorgeschriebenen amtlichen Vordrucks,
dass auf Seite 3 des Trägervordrucks das dritte
Ankreuzfeld angekreuzt ist. Ein- und Ausreisekontrollstempel
sind im Pass oder Passersatz,
nicht aber auf der Fiktionsbescheinigung
anzubringen.
То есть по 81.4. разрешены путешествия внутри шенгенских стран. А про третьи страны умолчали :(