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если муж умер...?
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baps прохожий
in Antwort Сарра. 24.03.11 22:26
вы имеете права на половину его наследства:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=685
смотря сколько у него детей и составил ли он testament
В ответ на:
2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Der Ehegatte wird gesondert betrachtet, denn er ist kein Verwandter. Für die Erbquote des Ehegatten kommt es auf den Güterstand der Ehe an. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben den Verwandten 1. Ordnung ¼ und erhält den Zugewinnausgleich in Höhe von einem weiteren ¼. Insgesamt erbt der überlebende Ehegatte damit ½. Neben Erben der 2. Ordnung erbt der Ehegatte nach dem Gesetz zunächst ½. Zuzüglich dem Zugewinnausgleich von ¼ sind es dann insgesamt ¾, die der Ehegatte erhält.
Bestand der Güterstand der Gütertrennung, so erbt der Ehegatte neben ein bis zwei Kindern zu gleichen Teilen. Ab drei Kindern verbleibt es dabei, dass der Ehegatte nur ¼ erbt. Mehr bekommt er nicht, da er nicht im gesetzlichen Güterstand gelebt hat und der Zugewinn ausfällt.
Beispielsfall: Als Herr Hermann stirbt, hinterlässt er seine Frau Fiona und seine beiden Kinder, Kevin und Jessica. Das 3. Kind von Herrn Hermann, Sandy, ist bereits vor ihm gestorben. Sandy und Kevin haben aber je selbst noch zwei Söhne. Herr und Frau Hermann lebten im gesetzlichen Güterstand. Wer erbt wie viel?
Frau Hermann erbt ¼ neben den Erben 1. Ordnung, den Kindern. Ein weiteres ¼ bekommt sie als Zugewinnausgleich, somit erbt sie insgesamt ½. Die Kinder erben zu gleichen Teilen also je 1/6. Da aber Sandy verstorben ist, erben an ihrer Stelle ihre Söhne. Die Söhne von Kevin ist von der Erbfolge ausgeschlossen. Ergebnis. Frau Hermann erbt ½, Kevin 1/6, Jessica 1/6, die beiden Söhne von Sandy je 1/12.
2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Der Ehegatte wird gesondert betrachtet, denn er ist kein Verwandter. Für die Erbquote des Ehegatten kommt es auf den Güterstand der Ehe an. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben den Verwandten 1. Ordnung ¼ und erhält den Zugewinnausgleich in Höhe von einem weiteren ¼. Insgesamt erbt der überlebende Ehegatte damit ½. Neben Erben der 2. Ordnung erbt der Ehegatte nach dem Gesetz zunächst ½. Zuzüglich dem Zugewinnausgleich von ¼ sind es dann insgesamt ¾, die der Ehegatte erhält.
Bestand der Güterstand der Gütertrennung, so erbt der Ehegatte neben ein bis zwei Kindern zu gleichen Teilen. Ab drei Kindern verbleibt es dabei, dass der Ehegatte nur ¼ erbt. Mehr bekommt er nicht, da er nicht im gesetzlichen Güterstand gelebt hat und der Zugewinn ausfällt.
Beispielsfall: Als Herr Hermann stirbt, hinterlässt er seine Frau Fiona und seine beiden Kinder, Kevin und Jessica. Das 3. Kind von Herrn Hermann, Sandy, ist bereits vor ihm gestorben. Sandy und Kevin haben aber je selbst noch zwei Söhne. Herr und Frau Hermann lebten im gesetzlichen Güterstand. Wer erbt wie viel?
Frau Hermann erbt ¼ neben den Erben 1. Ordnung, den Kindern. Ein weiteres ¼ bekommt sie als Zugewinnausgleich, somit erbt sie insgesamt ½. Die Kinder erben zu gleichen Teilen also je 1/6. Da aber Sandy verstorben ist, erben an ihrer Stelle ihre Söhne. Die Söhne von Kevin ist von der Erbfolge ausgeschlossen. Ergebnis. Frau Hermann erbt ½, Kevin 1/6, Jessica 1/6, die beiden Söhne von Sandy je 1/12.
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=685
смотря сколько у него детей и составил ли он testament