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podskazhite pozhalujsta
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в ответ misterX2 23.07.10 15:30
в баварии другие законы, я это тоже знаю, но закон для всей страны а не только для Баварии. А моим знакомым по закону уже даже пологается Ersatzpass с Aufenthaltserlaubnis так как они в этой ситуации находятся почти 2 года (Aufenthaltsgesetz § 25 ABS 5)
§ 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen
(5) Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann abweichend von § 11 Abs. 1 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit achtzehn Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein Verschulden des Ausländers liegt insbesondere vor, wenn er falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht, oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
так же нарушена 8-я статья по конвенции по зашите прав человека
Artikel 8-Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Die Ausweisung eines Menschen aus einem Land, wo seine engsten Familienangehörigen wohnen ist Eingirff gegen Privat und Famielenlebens.
§ 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen
(5) Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann abweichend von § 11 Abs. 1 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit achtzehn Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein Verschulden des Ausländers liegt insbesondere vor, wenn er falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht, oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
так же нарушена 8-я статья по конвенции по зашите прав человека
Artikel 8-Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Die Ausweisung eines Menschen aus einem Land, wo seine engsten Familienangehörigen wohnen ist Eingirff gegen Privat und Famielenlebens.