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Продолжение. замужем за гражданином страны ЕС

12.11.09 15:03
Re: Продолжение. замужем за гражданином страны ЕС
 
david2006 прохожий
в ответ Dresdner 12.11.09 14:03
вот, кстати, что мне написали из АБХ
soweit es sich auf den Familiennachzug zu einem EU-Bürgers bezieht, besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltsgewährung der Eltern. Das Recht könnte beispielsweise Ihr Ehegatte ableiten. Allerdings sind Sie als russische Staatsangehörige selbst keine EU-Bürgerin, sondern sogenannte Drittstaatsangehörige. Der Familiennachzug dieses Personenkreises sowie der deutscher Staatsangehöriger richtet sich nach ständiger Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht nach EU-Recht, sondern allein nach den nationalen Bestimmungen. Das in Deutschland bestehende Aufenthaltsgesetz sieht jedoch grundsätzlich keinen Familiennachzug von Eltern zu volljährigen Kindern vor. Es besteht lediglich die Möglichkeit der Kurzaufenthalte im Rahmen von Besuchsreisen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 

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