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А МОЖНО ЛИ ТАК?
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NEW 10.06.03 21:32
Добрый вечер
У меня полугодовая однократная виза в Норвегию.
Не совсем понятно, является ли Норге страной Шенгена, и если да то можно ли посетить друзей в Германии, приехав туда ис Норвегии? Как будет это рассматриватся на границе?
Спасибо
У меня полугодовая однократная виза в Норвегию.
Не совсем понятно, является ли Норге страной Шенгена, и если да то можно ли посетить друзей в Германии, приехав туда ис Норвегии? Как будет это рассматриватся на границе?
Спасибо
NEW 11.06.03 08:56
в ответ ABC1 11.06.03 07:22
Schengen-Staaten sind:
Die Erstunterzeichnerstaaten:
Bundesrepublik Deutschland
Frankreich
Belgien
Luxemburg
Niederlande
und die Beitrittsstaaten
Spanien und Portugal;´
für Italien gilt das Schengenabkommen seit dem 26.10.1997
für Österreich und Griechenland seit 01.12.1997
für Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden seit dem 25.03.2001; danach gehören Island und Norwegen zu den Schengen-Staaten ohne EU-Staaten zu sein.
Zwischen diesen Staaten findet eine Kontrolle der Binnengrenzen nicht oder nur eingeschränkt statt. Besuchsvisas werden von den Botschaften der Schengenstaaten für alle Schengenstaaten gemeinsam erteilt. Dennoch soll der visapflichtige Besucher der Schengenstaaten das Visum bei der Botschaft desjenigen Staates einholen, in dem er die meiste Zeit seines Besuches zu verbringen beabsichtigt. Die Schengenstaaten haben zur einheitlichen Handhabung von Besuchsvisa und deren Verlängerung Vereinbarungen getroffen, die für jede Ausländerbehörde insbesondere bei der Verlängerung des
http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt31/Schengen.htm
Die Erstunterzeichnerstaaten:
Bundesrepublik Deutschland
Frankreich
Belgien
Luxemburg
Niederlande
und die Beitrittsstaaten
Spanien und Portugal;´
für Italien gilt das Schengenabkommen seit dem 26.10.1997
für Österreich und Griechenland seit 01.12.1997
für Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden seit dem 25.03.2001; danach gehören Island und Norwegen zu den Schengen-Staaten ohne EU-Staaten zu sein.
Zwischen diesen Staaten findet eine Kontrolle der Binnengrenzen nicht oder nur eingeschränkt statt. Besuchsvisas werden von den Botschaften der Schengenstaaten für alle Schengenstaaten gemeinsam erteilt. Dennoch soll der visapflichtige Besucher der Schengenstaaten das Visum bei der Botschaft desjenigen Staates einholen, in dem er die meiste Zeit seines Besuches zu verbringen beabsichtigt. Die Schengenstaaten haben zur einheitlichen Handhabung von Besuchsvisa und deren Verlängerung Vereinbarungen getroffen, die für jede Ausländerbehörde insbesondere bei der Verlängerung des
http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt31/Schengen.htm

