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порядок действий при Untätigkeitsklage

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  rems11 прохожий25.06.25 21:43
NEW 25.06.25 21:43 

подавали антраг на огражданивание в Берлине полгода назад. с тех пор никаких новостей нет. хотим подать Untätigkeitsklage. но вычитали, что до этого вроде бы надо посылать им "напоминание". и указать срок для ответа. это обязательно? сколько раз надо "напоминать"? и есть ли какая-то обязательная форма? заранее спасибо

#1 
Dresdner министр без портфеля25.06.25 22:24
Dresdner
25.06.25 22:24 
in Antwort rems11 25.06.25 21:43
подавали антраг на огражданивание в Берлине полгода назад. с тех пор никаких новостей нет. хотим подать Untätigkeitsklage. но вычитали, что до этого вроде бы надо посылать им "напоминание". и указать срок для ответа. это обязательно? сколько раз надо "напоминать"? и есть ли какая-то обязательная форма?

да, лучше напомнить. обязательной формы нет.

#2 
wanderkopf прохожий7 Tagen zurück, 15:34
NEW 7 Tagen zurück, 15:34 
in Antwort rems11 25.06.25 21:43

Я не в Берлине, но знаю от берлинского адвоката, что никаких напоминаний отправлять не нужно. Это уже отменили. Я подавала иск с адвокатом без всяких напоминаний и суд его принял.

#3 
aoi завсегдатай7 Tagen zurück, 18:06
NEW 7 Tagen zurück, 18:06 
in Antwort rems11 25.06.25 21:43

В напоминании можете также намекнуть, что собираетесь подать иск о бездействии, если решение не будет принято. Тогда может быть суд это может зачесть в вашу пользу при решении о возмещении судебных издержек. Хотя по последним тенденциям, некоторые суды устанавливают срок обработки до 18 месяцев. Так что изучите текущую ситуацию по искам в вашем регионе.


#4 
busid постоялец7 Tagen zurück, 20:14
busid
NEW 7 Tagen zurück, 20:14 
in Antwort wanderkopf 7 Tagen zurück, 15:34
Я не в Берлине, но знаю от берлинского адвоката, что никаких напоминаний отправлять не нужно. Это уже отменили. Я подавала иск с адвокатом без всяких напоминаний и суд его принял.

Они будут просто тянуть время. Я им написал спустя 3.5 месяца после подачи, имея на руках только транзакционный номер. Они мне ответили "портянкой" в 5000 слов в которой написано: "У нас так много работы, за такой то год, столько тысяч дел, за такой-то год ещё столько тысяч дел" и куча ссылок на проверку пакета документов (Quick Check) для подачи на гражданство.

Они даже не поняли, что я уже всё подал - обычная отписка.

К тому же, стало понятно что если они смогли мне ответить такой бред на 2-ой день после отправки моего обращения, вместо того чтобы открыть моё дело и понять что с ним делать, а затем дать ответ по существу - то они не достаточно загружены работой. Нашёл адвоката и подал иск в течение недели.

#5 
  rems11 прохожий7 Tagen zurück, 21:39
NEW 7 Tagen zurück, 21:39 
in Antwort busid 7 Tagen zurück, 20:14

и результат?

#6 
  rems11 прохожий7 Tagen zurück, 21:44
NEW 7 Tagen zurück, 21:44 
in Antwort wanderkopf 7 Tagen zurück, 15:34

во сколько вам это обошлось, если не секрет? и как быстро решилось дело ?

#7 
alexander_de свой человек6 Tagen zurück, 10:02
NEW 6 Tagen zurück, 10:02 
in Antwort rems11 7 Tagen zurück, 21:44
как быстро решилось дело ?

Быстро эти дела теперь решаются крайне редко.
Суд берёт деньги и перестаёт отвечать.

Почитайте мою тему как я подал в суд в Schleswig-Holstein.


#8 
retsur5 прохожийGestern, 18:32
NEW Gestern, 18:32 
in Antwort aoi 7 Tagen zurück, 18:06

Вот что они отвечают на "намеки":


Sehr geehrter Herr .....,

Ihr Antrag auf Einbürgerung ist aktuell in Bearbeitung. Zzt. wird noch auf die Antworten der Anfragen bei den Sicherheitsbehörden gewartet. Sobald diese vorliegen, wird sich mit Ihnen unaufgefordert in Verbindung gesetzt. Ein abschließender Termin für die Bearbeitung kann Ihnen nicht benannt werden; Sie werden um Geduld gebeten. Lediglich als Hinweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin in einem gleichgelagerten Fall:

„Regelmäßig darf ein Kläger entsprechend der Wertung in § 75 Satz 2 VwGO nach Ablauf von drei Monaten mit einer Entscheidung über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts rechnen. Die Behörde kann aber zureichende Gründe für eine spätere Entscheidung haben. Waren dem Kläger diese Gründe bekannt oder hätten sie ihm bekannt sein können, konnte er trotz Ablaufs der Sperrfrist nicht mit seiner Bescheidung rechnen (vgl. Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 VwGO Rn. 225). Die besondere Belastung oder sogar Überlastung einer Behörde durch eine unvorhersehbare Vielzahl von Anträgen stellt einen zureichenden Grund im Sinne von § 75 Satz 3 VwGO dar, solange die Überlastung nicht von Dauer ist und somit ein strukturelles Organisationsdefizit vorliegt, dem die Behörde nicht durch Abhilfemaßnahmen entgegenwirkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juni 2017 – OVG 3 M 92.17 – juris Rn. 7 m.w.N.). (…) Die eingetretene Bearbeitungsdauer ist auf eine erhebliche Steigerung der Antragszahlen mit der Folge einer Überlastung zurückzuführen, auf die der Beklagte mit einer behördlichen Neuorganisation zur Beseitigung struktureller, sachlicher und personeller Defizite reagiert hat. Der Beklagte hat zum 1. Januar 2024 die Bearbeitung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung (LEA) anstelle der zwölf Bezirksverwaltungen und der Senatsverwaltung zusammengeführt. Dies soll die Verwaltungseffizienz und -qualität insbesondere durch die Zentralisierung sowie eine Digitalisierung einschließlich der elektronischen Antragstellung steigern. Es ist nicht dargelegt oder ersichtlich, dass diese Abhilfemaßnahmen von vorneherein unzureichend sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Einzelne mit Blick auf seine Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit nicht erwarten kann, dass zwecks Beseitigung des gerügten Verstoßes – hier: die lange Bearbeitungsdauer in Verfahren der Einbürgerung – die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus zum Ausbau der für die Beseitigung des gerügten Verstoßes zuständigen Behörde verwendet werden (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 5. Dezember 2024 – 2 E 130/24 – juris Rn. 18 m.w.N.).

Ausgehend hiervon ist dem Beklagten eine Anlaufzeit von sechs Monaten seit 1. Januar 2024 zuzugestehen, weil das LEA 40.000 papierbasierte Altanträge übernommen hat, Personal gewinnen bzw. einzuarbeiten musste und Verfahrensabläufe neu zu gestalten waren. Hierbei ist der Anpassungsbedarf aufgrund des am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (BGBl. 2024 I Nr. 104 vom 26. März 2024) bereits berücksichtigt. Der Beklagte hat die behördliche Neuorganisation u.a. wegen der „auf Bundesebene geplanten Erleichterungen im Staatsangehörigkeitsrecht“ vorgenommen (Abgh. -Drs. 19/0961 vom 28. April 2023, S. 10) und der Gesetzentwurf der Bundesregierung lag seit September 2023 vor (BR-Drs. 438/23). Zu der Anlaufzeit kommt entsprechend der Wertung des § 75 Satz 2 VwGO eine regelmäßige Bearbeitungsdauer von drei Monaten. Für eine darüberhinausgehende Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsverfahren hat der Beklagte keine Umstände dargelegt, die der Kläger kannte oder hätte kennen müssen.“


Mit freundlichen Grüßen

Landesamt für Einwanderung (LEA)
Abt. S 6 - Landesamt für Einwanderung
Sellerstraße 16
13353 Berlin

#9 
firestream коренной жительGestern, 18:53
NEW Gestern, 18:53 
in Antwort retsur5 Gestern, 18:32

Быстро они переняли опыт из других земель! В прошлом году они ещё достаточно быстро и дисциплинированно соглашались с правильностью жалобы и даже затраты возмещали. Теперь у них есть вот эта позиция, видимо, с жалобами на бездействие теперь хуже станет, или скорее всего уже стало

#10 
Dresdner министр без портфеляGestern, 19:48
Dresdner
NEW Gestern, 19:48 
in Antwort retsur5 Gestern, 18:32

Вот что они отвечают на "намеки":


Sehr geehrter Herr .....,

Ihr Antrag auf Einbürgerung ist aktuell in Bearbeitung. Zzt. wird noch auf die Antworten der Anfragen bei den Sicherheitsbehörden gewartet. Sobald diese vorliegen, wird sich mit Ihnen unaufgefordert in Verbindung gesetzt. Ein abschließender Termin für die Bearbeitung kann Ihnen nicht benannt werden; Sie werden um Geduld gebeten. Lediglich als Hinweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin in einem gleichgelagerten Fall:

„Regelmäßig darf ein Kläger entsprechend der Wertung in § 75 Satz 2 VwGO nach Ablauf von drei Monaten mit einer Entscheidung über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts rechnen. Die Behörde kann aber zureichende Gründe für eine spätere Entscheidung haben. Waren dem Kläger diese Gründe bekannt oder hätten sie ihm bekannt sein können, konnte er trotz Ablaufs der Sperrfrist nicht mit seiner Bescheidung rechnen (vgl. Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 VwGO Rn. 225). Die besondere Belastung oder sogar Überlastung einer Behörde durch eine unvorhersehbare Vielzahl von Anträgen stellt einen zureichenden Grund im Sinne von § 75 Satz 3 VwGO dar, solange die Überlastung nicht von Dauer ist und somit ein strukturelles Organisationsdefizit vorliegt, dem die Behörde nicht durch Abhilfemaßnahmen entgegenwirkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juni 2017 – OVG 3 M 92.17 – juris Rn. 7 m.w.N.). (…) Die eingetretene Bearbeitungsdauer ist auf eine erhebliche Steigerung der Antragszahlen mit der Folge einer Überlastung zurückzuführen, auf die der Beklagte mit einer behördlichen Neuorganisation zur Beseitigung struktureller, sachlicher und personeller Defizite reagiert hat. Der Beklagte hat zum 1. Januar 2024 die Bearbeitung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung (LEA) anstelle der zwölf Bezirksverwaltungen und der Senatsverwaltung zusammengeführt. Dies soll die Verwaltungseffizienz und -qualität insbesondere durch die Zentralisierung sowie eine Digitalisierung einschließlich der elektronischen Antragstellung steigern. Es ist nicht dargelegt oder ersichtlich, dass diese Abhilfemaßnahmen von vorneherein unzureichend sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Einzelne mit Blick auf seine Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit nicht erwarten kann, dass zwecks Beseitigung des gerügten Verstoßes – hier: die lange Bearbeitungsdauer in Verfahren der Einbürgerung – die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus zum Ausbau der für die Beseitigung des gerügten Verstoßes zuständigen Behörde verwendet werden (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 5. Dezember 2024 – 2 E 130/24 – juris Rn. 18 m.w.N.).

Ausgehend hiervon ist dem Beklagten eine Anlaufzeit von sechs Monaten seit 1. Januar 2024 zuzugestehen, weil das LEA 40.000 papierbasierte Altanträge übernommen hat, Personal gewinnen bzw. einzuarbeiten musste und Verfahrensabläufe neu zu gestalten waren. Hierbei ist der Anpassungsbedarf aufgrund des am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (BGBl. 2024 I Nr. 104 vom 26. März 2024) bereits berücksichtigt. Der Beklagte hat die behördliche Neuorganisation u.a. wegen der „auf Bundesebene geplanten Erleichterungen im Staatsangehörigkeitsrecht“ vorgenommen (Abgh. -Drs. 19/0961 vom 28. April 2023, S. 10) und der Gesetzentwurf der Bundesregierung lag seit September 2023 vor (BR-Drs. 438/23). Zu der Anlaufzeit kommt entsprechend der Wertung des § 75 Satz 2 VwGO eine regelmäßige Bearbeitungsdauer von drei Monaten. Für eine darüberhinausgehende Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsverfahren hat der Beklagte keine Umstände dargelegt, die der Kläger kannte oder hätte kennen müssen.“


Mit freundlichen Grüßen

Landesamt für Einwanderung (LEA)
Abt. S 6 - Landesamt für Einwanderung
Sellerstraße 16
13353 Berlin

а они не дали ссылку на это решение VG Berlin?

в принципе 9 месяцев - это сравнительно недолго.

#11 
busid постоялецGestern, 20:08
busid
NEW Gestern, 20:08 
in Antwort retsur5 Gestern, 18:32

Поэтому и нет смысла ни какие намёки делать. Либо жди в рамках одного юр. процесса, либо подавай UG и жди в рамках другого юр. процесса.

Вот что пришло мне в начале года. Я им не намекал, а прямо написал. что прошло больше 3х месяцев. Прошу предоставить адекватный ответ о статусе моего дела и получаю это.


vielen Dank für Ihre Nachricht, insbesondere, dass Sie uns Gelegenheit geben eine Stellungnahme abzugeben, bevor Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.

Seit mehr als 5 Jahre unbearbeitete Einbürgerungsanträge sind keine Einzelfälle in unserer Stadt Berlin. Wir haben als Landesamt für Einwanderung (LEA) leider über 40.000 offene Vorgänge von den Bezirken übernommen und der älteste unbearbeitete Antrag stammt aus dem Jahr 2018. Das sind über 4 Jahre Rückstände gemessen an der bisherigen Schlagzahl der Bezirksämter.

Hinzukommen Anträge von Menschen, die das ganze Jahr 2023 und teilweise länger von den Bezirksämtern vertröstet und aufgefordert wurden, auf den 1.1.2024 zu warten und die jetzt digital Anträge stellen.

Da im LEA auf das bisher übliche Beratungsgespräch verzichtet wird, sondern stattdessen auf der Homepage 24/7 ein sogenannter Quick Check und die digitale Antragstellung angeboten wird, erreichten das LEA seit dem 2.1.2024 zusätzlich über 4.700 vollständige weitere Anträge. Die Zahl der pro Tag eingehenden Anträge wird nicht spürbar kleiner.

Setzt sich das fort, würden wir bis Ende 2024 weitere über 50.000 Einbürgerungsanträge bekommen. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Bearbeitung, was auch schnell und effizient möglich ist, sind die Anträge doch jetzt vollständig und mit aktuellen Unterlagen versehen, was bei den älteren Anträgen, überwiegend nicht der Fall ist, nicht der Fall sein kann.

Das LEA arbeitet alle Vorgänge jetzt so effizient wie möglich ab. Durch vollständige Digitalisierung der Prozesse, Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe und stärkeren Personaleinsatz in diesem Jahr soll die Zahl der Einbürgerungen von bisher 9.000 auf 20.000 gesteigert werden. Leider kann keine Prognose gegeben werden, wann die übertragenen Verfahren zum Abschluss kommen.

Nachfragen wie die Ihrige erreichen das LEA jetzt zu Hunderten täglich. Ich versichere, dass alle Mitarbeitenden des LEA bemüht sind, diese Masse von Anträgen schnell zum Abschluss zu bringen.

Jeder Kunde hat auch – trotz erfolgter Antragstellung – die Möglichkeit den sog. Quick Check zu nutzen und sodann ggf. den Antrag (erneut) digital zu stellen. Alles Weitere finden Sie hier:

https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/art...


Sinn macht ein (ggf. erneuter) Antrag nur dann, wenn er beim Quick Check zum entsprechenden Ergebnis kommt und die Unterlagen vollständig und aktuell vorliegen. Dann würde aber auch eine neuerliche Gebühr anfallen. Die Entscheidung, diesen zusätzlichen Weg zu gehen, liegt bei jedem Kunden. Eine erneute Übersendung von Anlagen ist keinesfalls erforderlich, ohne dass der Kunde dazu aufgefordert wird. Auch in den Fällen der erneuten oder erstmaligen Antragstellung nach dem 1.1.2024 wage ich keine Prognose für die Dauer der Bearbeitung; allerdings liegen so dem LEA alle Unterlagen aktuell und digital vor, was das Verfahren beschleunigen könnte.


Ratsuchende erreichen das LEA über das Kontaktformular des jeweils zuständigen Referats. Auch diese finden Sie auf der Homepage.



Ich bitte Sie darauf zu verweisen, aber immer auch darum zu bitten, von bloßen Sachstandsanfragen abzusehen. Wir können und werden diese leider nicht beantworten, da uns dies erhebliche Kapazitäten kosten würde, die wir auf die Einbürgerung verwenden möchten. Hierüber informieren wir auch in unseren FAQ.

Bedauerlicherweise muss das LEA jetzt mit dieser Bürde umgehen und die seit Jahren von den Bezirksämtern vertrösteten Menschen sind leider die Leidtragenden.

Bitte beachten Sie, dass diese E-Mailadresse nicht für den Empfang von E-Mails gedacht ist. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Nutzen Sie für weitere Anfragen an das Landesamt für Einwanderung das Kontaktformular https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/


Mit freundlichen Grüßen

Landesamt für Einwanderung (LEA)

#12 
firestream коренной жительGestern, 20:36
NEW Gestern, 20:36 
in Antwort busid Gestern, 20:08

Зачем Вы эту простыню тут повесили? Уже ранее своими словами вполне верно охарактеризовали ее как отписку.

#13 
busid постоялецGestern, 20:56
busid
NEW Gestern, 20:56 
in Antwort firestream Gestern, 20:36

Наглядно чтобы было видно. К томуже хранится это не у вас на диске C:

Имхо, то что они формулировку изменили, это не значит что через 9 месяцев они такие активизируются и за 1-2 месяца обработают ваше дело. Замануха, чтобы вы их оставили в покое... хотябы на 9 месяцев.

#14 
firestream коренной жительGestern, 21:31
NEW Gestern, 21:31 
in Antwort busid Gestern, 20:56

Да это понятно все, полагаться на какие-то слова смысла нет, особенно потому что каждое дело идет своим путем, какие-то ради улучшения статистики выбирают для быстрого рассмотрения, за другие никто не хочет браться, ну или просто вопрос везения...

#15 
Dresdner министр без портфеляGestern, 22:26
Dresdner
NEW Gestern, 22:26 
in Antwort busid Gestern, 20:08
Поэтому и нет смысла ни какие намёки делать. Либо жди в рамках одного юр. процесса, либо подавай UG и жди в рамках другого юр. процесса.

Вот что пришло мне в начале года. Я им не намекал, а прямо написал. что прошло больше 3х месяцев. Прошу предоставить адекватный ответ о статусе моего дела и получаю это.

в начале 2025 года?


#16 
busid постоялецGestern, 22:47
busid
NEW Gestern, 22:47 
in Antwort Dresdner Gestern, 22:26

Да.

#17 
retsur5 прохожийGestern, 22:59
NEW Gestern, 22:59 
in Antwort Dresdner Gestern, 19:48

а они не дали ссылку на это решение VG Berlin?

нет, к сожалению

#18 
Dresdner министр без портфеляGestern, 23:52
Dresdner
NEW Gestern, 23:52 
in Antwort busid Gestern, 22:47
Да.

а текст - от начала 2024 года...

#19