русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Einreise und Aufenthalt

Besuch meines Sohnes in Deutschland

221  
patteli прохожий08.10.05 17:54
08.10.05 17:54 
Hallo an alle Leute aus disem Forum !!!
Ich möchte meinen Sohn in Deutschland besuchen und dabei brauche ich Ihre Hilfe.

Meine Situation ist folgende:

In bin weißrussischer Staatsbürger und habe meinen ständigen Aufenthalt in Minsk. In Berlin wohnt meine Verlobte mit meinem 7 Monate alten Sohn. Vor c.a. 8 Monaten habe ich Atntag auf Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Minsk gestellt. Dies wurde nach 2 Monaten Überprüfung abgelehnt. Der Grund: Meine Verlobte und mein Sohn haben keine Deutsche Staatsangehörigkeit sondern einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und außerdem sind wir nicht miteinander verheiratet.

Als das Kind geboren wurde, hat die Botschaft mir einen Besuchsvisum mit zweiwöchigem Aufenthalt für die BRD erteilt. Ich habe meinen Sohn in Berlin besucht. Während meines Besuchs habe ich die Vaterschaft anerkannt und gemainsam mit meiner Verlobte die Elterliche Sorge für das Kind übernommen. Als das Visumsfrist zu Ende ging, hatte ich die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig verlassen.

Nach einiger Zeit habe ich Antrag auf ein kurzfristiges Besuchsvisum (2 Wochen) bei der Botschaft in Minsk gestellt. Ich wollte meinen Sohn, den ich 7 Monaten lang nicht gesehen habe, besuchen. Alle Unterlagen, die von mir gefordert wurden habe ich vorgelegt (Verpflichtungserklährung, Vaterschaftsanerkennungsnachweis, Sordeerklährung usw.) Nach 4 Tagen hatte ich die Ablehnung bekommen und kann bis jetzt nicht begreifen, warum ich als leibliche Vater meines Sohnes, für den ich das Sorgerecht habe nicht besuchen darf !? Seit 7 Monaten habe ich überhaupt kein Kontakt zu meinem Sohn.
Ich und meine Verlobte haben Angst unser Sohn nach Belarus zu holen, weil nach der Tschernobylkatastrophe noch die Möchlichkeit besteht, dass die Fogen der Tschernobyl negativ auf das Kind beeinflüssen konnten.

Meine fragen sind:

1. Darf ich als Vater meinen Sohn in Deutschland besuchen ?
2. Hat das Kind das Recht nach dem Deutschen Gesetz auf Umgang mit beiden Elternteilen?
3. An welche Behörden oder Instanzen in Deutschland soll ich mich wenden um die Hilfe und Unterstützung bei der Lösung meiner Promlemms zu bekommen?
4. Mit wieviel Zeit muss ich rechnen bis ich meinen Sohn zu sehen bekomme.


Ich bedanke mich für Ihre Informationen und Tipps im voraus.


Mit bessten Grüssen aus Minsk/Weißrussland
#1 
Dresdner Veteran09.10.05 00:02
Dresdner
NEW 09.10.05 00:02 
in Antwort patteli 08.10.05 17:54
наличие ребенка в Германии не дает Вам правопритязания на получение визы и более того рождает подозрения в Вашей готовности вернуться назад (вдруг родительские чувства пересилят законопослушность и Вы решите тем или иным образом остаться в Германии).
Если Вы не согласны с подобной трактовкой, Вам следует подать ремонстрацию (аппеляцию):
http://www.moskau.diplo.de/ru/01/Visabestimmungen/FAQ__/FAQ__Ablehnung.html
PS. для блистания своим немецким Вы выбрали неправильное место и время... и уж о Чернобыле Вы совсем не по адресу...
#2 
шамайка старожил09.10.05 10:22
шамайка
NEW 09.10.05 10:22 
in Antwort patteli 08.10.05 17:54
Ich und meine Verlobte haben Angst unser Sohn nach Belarus zu holen, weil nach der Tschernobylkatastrophe noch die Möchlichkeit besteht, dass die Fogen der Tschernobyl negativ auf das Kind beeinflüssen konnten.
??????
#3 
Alisjeku прохожий09.10.05 16:55
NEW 09.10.05 16:55 
in Antwort patteli 08.10.05 17:54, Zuletzt geändert 09.10.05 16:57 (Alisjeku)
обиясните своу проблему на русском, я из беларусии мот смогу помоч
#4