Ausländeramt забрал паспорта.
Но сами посудите - приезжаем в любую страну, получаем мед.страховку, идём учиться, работать и что там ещё... и все только потому что ХОТИМ ТАК. Есть же разрешения/неразрешения, процедуры и т.д. т.е. кому то можно вот просто так, а кто то должен следовать процедурам...
Было бы всё правильно, не было бы этой ситуации.
Да, в каком параграфе какого закона. Что супруга можно включить в семейную страховку только если он имеет уже ВНЖ.
Хочу своим знакомцам показать.
SGB V
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
- 1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
Проще всего это доказывается нац. визой или внж
Да исо школой странная история
Я тут подумал. Может ребёнка (пока не донесут соответствующие документы) временно приняли в школу als Gastschüler?
Типа такого:
Gastschülerinnen und Gastschüler1Schülerinnen und Schülern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt längere Zeit im Ausland hatten, dort keine anerkannte deutsche Auslandsschule besucht haben und sich dem Aufnahmeverfahren zunächst nicht unterziehen wollen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in stets widerruflicher Weise den Besuch des Unterrichts in einzelnen oder allen Fächern gestatten. 2Unterliegen solche Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht, so müssen sie am Unterricht in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern teilnehmen. 3Über den Schulbesuch wird auf Antrag eine Bestätigung ausgestellt. 4Ein Zeugnis kann nur erteilt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler auf Grund des bestandenen Aufnahmeverfahrens die Schule besucht.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-8
С другой стороны, зачем тогда школа кипиш подняла и стукнула в АБХ. Непонятно.
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
- 1.
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
- 2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 2a, 3 bis 8, 11 bis 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
- 3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
- 4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
- 5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen (Entlassungsentschädigungen), die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehrender Leistungen gezahlt werden, wird das zuletzt erzielte monatliche Arbeitsentgelt für die der Auszahlung der Entlassungsentschädigung folgenden Monate bis zu dem Monat berücksichtigt, in dem im Fall der Fortzahlung des Arbeitsentgelts die Höhe der gezahlten Entlassungsentschädigung erreicht worden wäre; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.
Wohnsitz преобретается же на основании прописки? Вот анмельдовалась иностранная жена по его адресу и значит уже имеет право на семейную страховку? Видимо на основании этого и включают сразу.
Хотя вот тоже красавцы! А если что то случилось с ребенком в школе, а ребёнок не имеет права на посещение школы в германии, тока устная договорённость со школой. Тогда ж школа проблем огребет. Вот может такой вариант рассмотрели и решили узнать у абх, что к чему.
длятех, кто в танке.
Niederlassungserlaubnis- не безвиз.
Aufenthaltserlaubnis- тоже не безвиз.
Вы хотя бы сами читали то, что скопировали? Ваша копипаста относится к немцам и ЕС гражданам. Украина- не ЕС, если кто забыл
вам без километровых простыней уже ответили- нет права. А на немецком вы просто всё это не в состоянии прочитать, к сожалению.
Wohnsitz преобретается же на основании прописки?
Нет.
Человек, находящийся в Германии временно, как турист, не имеет здесь gewöhnlichen Aufenthalt.
А прописаться может любой.
Вот анмельдовалась иностранная жена по его адресу и значит уже имеет право на семейную страховку?
Нет, не значит.
Вот приятно с грамотным человеком дело иметь.
Там же или стоит. Wohnsitz или gewöhnlichen Aufenthalt .
Видимо надо исходить из положений 7 параграфа Bürgerliches Gesetzbuch, про понятие Wohnsitz
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
нет спасибо, ваших очень слабых способностей читать на немецком мне не надо.
Упс, и тут говорят об Aufenthaltserlaubnis. Вот нетадача.
Раз уж тут такой горячий спор зашёл, решил я покопаться в дефинициях обоих понятий.
Итак:
I. Wohnsitz
Nach § 8 der Abgabenordnung (AO) hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Die in § 8 AO festgeschriebene Definition eines Wohnsitzes knüpft dabei an tatsächliche Umstände an. Die Anmeldung alleine reicht daher für die Begründung eines Wohnsitzes nicht aus. Sie kann lediglich Indiz sein.
Der Begriff der Wohnung meint Räume, die zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. So umfasst der Wohnungsbegriff neben Miet- bzw. Eigentumswohnungen auch Häuser oder möblierte Zimmer. Bei einem Hotelzimmer handelt es sich in der Regel nicht um eine Wohnung. Selbst ein Apartment ohne Kochgelegenheit, aber mit vorhandener Gemeinschaftsküche, stellt keine Wohnung dar.
Eine Wohnung hat jemand dann inne, wenn er die tatsächliche Verfügungsmacht über die Wohnung besitzt. Dabei muss die Wohnung mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufgesucht werden. Dies kann auch in größeren Zeitabständen geschehen. Eine Mindestaufenthaltszeit im Jahr ist jedoch nicht erforderlich. Wird eine Wohnung nur gelegentlich aufgesucht, etwa zu besuchs- und Erholungszwecken, so ist dies nicht ausreichend. In Fällen von beruflichen Auslandsaufenthalten kann das Innehaben einer Wohnung vermutet werden, wenn die Wohnung im Inland beibehalten wird, die Benutzung jederzeit möglich ist und diese als Wohnung entsprechend ausgestattet ist. Das Innehaben einer Wohnung weist zudem eine zeitliche Komponente auf. So kann nach der Rechtsprechung auch für § 8 AO auf die Frist von sechs Monaten nach § 9 S. 2 AO zurückgegriffen werden, da diese Frist zum Ausdruck bringt, ab wann ein Aufenthalt nicht mehr nur vorübergehend ist (somit kein Wohnsitz bei einer Mietdauer, die von vornherein kürzer als sechs Monate ist).
II. Gewöhnlicher Aufenthalt
Fehlt es hingegen an den Merkmalen für einen Wohnsitz, so kann ggf. aufgrund der tatsächlichen Umstände ein gewöhnlicher Aufenthalt gemäß § 9 AO vorliegen. Der gewöhnliche Aufenthalt ist dabei alles andere als ein „Wohnsitz minderer Qualität“, sondern vielmehr ein eigenständiger Anknüpfungspunkt.
Gemäß § 9 AO hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Zunächst kommt es für den gewöhnlichen Aufenthalt auf den tatsächlichen Aufenthalt („Anwesenheit“) an einem Ort oder in einem Gebiet an. Eine Begrenzung auf nur einen Ort erfolgt jedoch nicht. Daneben müssen objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend erfolgt.
Nach § 9 S. 2 AO gilt als gewöhnlicher Aufenthalt stets ein von Beginn an zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Ausnahmsweise kann auch ein Aufenthalt von weniger als 6 Monaten einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, sofern ursprünglich ein mehr als 6 Monate dauernder Aufenthalt geplant war.
Zu beachten ist, dass die 6-Monatsfrist nicht in einem Kalenderjahr erfüllt werden muss. Es muss sich jedoch um einen zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt handeln. Mehrere kurzzeitige Aufenthalte dürfen bei der Ermittlung der Frist nicht zusammengerechnet werden.
Die Beurteilung, ob eine Reihe kurzer Aufenthalte oder nur kurzzeitige Unterbrechungen eines langen Aufenthaltes gegeben sind, hat nach der erkennbaren Intention des Steuerpflichtigen zu erfolgen.
https://mobile.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung...
Имхо АБХ сильно перегнуло палку. Орать и оскорблять они уж точно не имели права. Но скорее всего они решили, что налицо попытка "осесть" в стране по украинскому туристическому безвизу с последующей попыткой выцарапать ВНЖ или клянчить Duldung, тряся ребенком как предлогом. И их логику вполне можно понять - прописка, страховка и определение ребенка в школу вполне сюда укладываются.
С другой стороны, все вышеописанные действия сильно выходят за рамки туризма и АБХ вправе трактовать все это как несоответствие цели въезда. Устроить с ними войну конечно можно, но они могут при желании качественно затянуть процесс выдачи национальной визы.