Вход на сайт
отказ Niederlassungserlaubnis - продолжение
NEW 29.01.15 12:20
Последний раз изменено 29.01.15 12:22 (Dresdner)
получил наконец то ответ от Ландесдирекциона...
раньше об этой ситуации написал здесь:
foren.germany.ru/arch/other/f/23027796.html?Cat=&page=&view=&sb=&part=all...
http://foren.germany.ru/arch/other/f/24425387.html
Sehr geehrter Herr ХХ,
Ihr Widerspruch ist nunmehr bei uns in Bearbeitung. Die lange Wartefrist bitte ich zu entschuldigen.
Das Problem in Ihrem Fall ist, dass Sie bislang keine Arbeitsvertrag vorlegen konnten. In den Akten findet sich nur eine Kopie der Urkunde über die Ausreichung eines Stipendiums. Nach Nr. 3 des Urkundentextes begründet das Stipendium gerade kein Arbeitsverhältnis. Nach unserer bisherigen Bewertung kommt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG (insbesondere auch nach § 19 Abs.2 Nr.1 AufenthG) nur in Betracht, wenn ein Arbeitsverhältnis zu Erwerbszwecken besteht. Der Aufenthalt zu Promotionszwecken wird regelmäßig durch Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG gesichert. Unklar ist auch, ob Ihr Stipendium noch über den 28.2.2015 hinaus verlängert wird.
In Ihrem Fall verkennen wir nicht, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen wissenschaftlichen Kennnisse an einem Forschungsvorhaben arbeiten, das über eine „normale“ Promotion wohl hinausgehen dürfte. Ohne Vorlage eines Vertrages, der die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt, sehen wir uns jedoch derzeit nicht in der Lage, Ihren Antrag positiv zu bescheiden.
Sofern und sobald Sie (neue) aussagekräftige Unterlagen haben bitten wir um entsprechende Vorlage.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
ХХ
Referatsleiter
______________________________________________________________________
LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 23 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländerwesen,
Spätaussiedler, Personenstandswesen
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz
Tel.: +49 хх | Fax: +49 хх
хх@lds.sachsen.de | www.lds.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss.
раньше об этой ситуации написал здесь:
foren.germany.ru/arch/other/f/23027796.html?Cat=&page=&view=&sb=&part=all...
http://foren.germany.ru/arch/other/f/24425387.html
Sehr geehrter Herr ХХ,
Ihr Widerspruch ist nunmehr bei uns in Bearbeitung. Die lange Wartefrist bitte ich zu entschuldigen.
Das Problem in Ihrem Fall ist, dass Sie bislang keine Arbeitsvertrag vorlegen konnten. In den Akten findet sich nur eine Kopie der Urkunde über die Ausreichung eines Stipendiums. Nach Nr. 3 des Urkundentextes begründet das Stipendium gerade kein Arbeitsverhältnis. Nach unserer bisherigen Bewertung kommt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG (insbesondere auch nach § 19 Abs.2 Nr.1 AufenthG) nur in Betracht, wenn ein Arbeitsverhältnis zu Erwerbszwecken besteht. Der Aufenthalt zu Promotionszwecken wird regelmäßig durch Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG gesichert. Unklar ist auch, ob Ihr Stipendium noch über den 28.2.2015 hinaus verlängert wird.
In Ihrem Fall verkennen wir nicht, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen wissenschaftlichen Kennnisse an einem Forschungsvorhaben arbeiten, das über eine „normale“ Promotion wohl hinausgehen dürfte. Ohne Vorlage eines Vertrages, der die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt, sehen wir uns jedoch derzeit nicht in der Lage, Ihren Antrag positiv zu bescheiden.
Sofern und sobald Sie (neue) aussagekräftige Unterlagen haben bitten wir um entsprechende Vorlage.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
ХХ
Referatsleiter
______________________________________________________________________
LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 23 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländerwesen,
Spätaussiedler, Personenstandswesen
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz
Tel.: +49 хх | Fax: +49 хх
хх@lds.sachsen.de | www.lds.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss.
NEW 29.01.15 12:21
в ответ Sohn 29.01.15 12:20
я им ответил:
Sehr geehrte XX,
vielen Dank für Ihre sorgfältige und verständnisvolle Antwort. Sie haben vollkommen Recht und ich habe damit völlig einverstanden.
Meine Hauptaufgabe an der TU XX ist, die internationalen Projekten durchzuführen, zu leiten und zum Erfolg zu bringen. Nebenbei verfasse ich meine Dissertation. Voll berufstätig zu sein und obendrein noch einen Doktor zu machen ist eine besondere Herausforderung. Das heißt, ich will die Promotion und Job unter einen Hut bringen. Ich plane vorausschauend und bringe einen starken Willen, vor allem viel Durchhaltevermögen mit.
Ich habe schon bei der ABH in XX die Information zu einem Projekt gegeben, dass wir ein neues Projekt erst ab 1.03 beginnen können.
Ich werde Ihnen einen Arbeitsvertrag zu schicken, sobald wir eine offizielle Bewilligung zum Projekt vom XX erhalten werden.
Ich hoffe, dass die Landesdirektion Sachsen meine Bemühungen unterstützt, verbleich ich
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte XX,
vielen Dank für Ihre sorgfältige und verständnisvolle Antwort. Sie haben vollkommen Recht und ich habe damit völlig einverstanden.
Meine Hauptaufgabe an der TU XX ist, die internationalen Projekten durchzuführen, zu leiten und zum Erfolg zu bringen. Nebenbei verfasse ich meine Dissertation. Voll berufstätig zu sein und obendrein noch einen Doktor zu machen ist eine besondere Herausforderung. Das heißt, ich will die Promotion und Job unter einen Hut bringen. Ich plane vorausschauend und bringe einen starken Willen, vor allem viel Durchhaltevermögen mit.
Ich habe schon bei der ABH in XX die Information zu einem Projekt gegeben, dass wir ein neues Projekt erst ab 1.03 beginnen können.
Ich werde Ihnen einen Arbeitsvertrag zu schicken, sobald wir eine offizielle Bewilligung zum Projekt vom XX erhalten werden.
Ich hoffe, dass die Landesdirektion Sachsen meine Bemühungen unterstützt, verbleich ich
mit freundlichen Grüßen
NEW 29.01.15 13:12
спасибо! информируйте нас и дальше о продвижении своего дела.
в ответ Sohn 29.01.15 12:20
В ответ на:
Sehr geehrter Herr ХХ,
Ihr Widerspruch ist nunmehr bei uns in Bearbeitung. Die lange Wartefrist bitte ich zu entschuldigen.
Das Problem in Ihrem Fall ist, dass Sie bislang keine Arbeitsvertrag vorlegen konnten. In den Akten findet sich nur eine Kopie der Urkunde über die Ausreichung eines Stipendiums. Nach Nr. 3 des Urkundentextes begründet das Stipendium gerade kein Arbeitsverhältnis. Nach unserer bisherigen Bewertung kommt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG (insbesondere auch nach § 19 Abs.2 Nr.1 AufenthG) nur in Betracht, wenn ein Arbeitsverhältnis zu Erwerbszwecken besteht. Der Aufenthalt zu Promotionszwecken wird regelmäßig durch Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG gesichert. Unklar ist auch, ob Ihr Stipendium noch über den 28.2.2015 hinaus verlängert wird.
In Ihrem Fall verkennen wir nicht, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen wissenschaftlichen Kennnisse an einem Forschungsvorhaben arbeiten, das über eine „normale“ Promotion wohl hinausgehen dürfte. Ohne Vorlage eines Vertrages, der die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt, sehen wir uns jedoch derzeit nicht in der Lage, Ihren Antrag positiv zu bescheiden.
Sofern und sobald Sie (neue) aussagekräftige Unterlagen haben bitten wir um entsprechende Vorlage.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr ХХ,
Ihr Widerspruch ist nunmehr bei uns in Bearbeitung. Die lange Wartefrist bitte ich zu entschuldigen.
Das Problem in Ihrem Fall ist, dass Sie bislang keine Arbeitsvertrag vorlegen konnten. In den Akten findet sich nur eine Kopie der Urkunde über die Ausreichung eines Stipendiums. Nach Nr. 3 des Urkundentextes begründet das Stipendium gerade kein Arbeitsverhältnis. Nach unserer bisherigen Bewertung kommt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG (insbesondere auch nach § 19 Abs.2 Nr.1 AufenthG) nur in Betracht, wenn ein Arbeitsverhältnis zu Erwerbszwecken besteht. Der Aufenthalt zu Promotionszwecken wird regelmäßig durch Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG gesichert. Unklar ist auch, ob Ihr Stipendium noch über den 28.2.2015 hinaus verlängert wird.
In Ihrem Fall verkennen wir nicht, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen wissenschaftlichen Kennnisse an einem Forschungsvorhaben arbeiten, das über eine „normale“ Promotion wohl hinausgehen dürfte. Ohne Vorlage eines Vertrages, der die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt, sehen wir uns jedoch derzeit nicht in der Lage, Ihren Antrag positiv zu bescheiden.
Sofern und sobald Sie (neue) aussagekräftige Unterlagen haben bitten wir um entsprechende Vorlage.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
спасибо! информируйте нас и дальше о продвижении своего дела.

NEW 29.01.15 13:49
в ответ Dresdner 29.01.15 13:12
мне там на нашей группе ответили так:
В частности, хоть в тексте закона четко это и не прописано (хотя намеки есть, которые можно однозначно интерпретировать, в частности, указание на необходимость получения разрешения Arbeitsamt), в Verwaltungsvorschrift прям сразу написано
В ответ на:
Nach Absatz 1 kann hoch qualifizierten Arbeitskräften, an deren Aufenthalt im Bundesgebiet ein besonderes Interesse besteht, von Anfang an ein Daueraufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/AsylZuwanderung/AufenthG_VwV.pdf?__blob=publicationFile
Т.е. Вам совершенно правильно ответили, что со стипендией - никуда. Будет контракт, будут и разговоры.
В частности, хоть в тексте закона четко это и не прописано (хотя намеки есть, которые можно однозначно интерпретировать, в частности, указание на необходимость получения разрешения Arbeitsamt), в Verwaltungsvorschrift прям сразу написано
В ответ на:
Nach Absatz 1 kann hoch qualifizierten Arbeitskräften, an deren Aufenthalt im Bundesgebiet ein besonderes Interesse besteht, von Anfang an ein Daueraufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/AsylZuwanderung/AufenthG_VwV.pdf?__blob=publicationFile
Т.е. Вам совершенно правильно ответили, что со стипендией - никуда. Будет контракт, будут и разговоры.
NEW 03.02.15 16:27
в ответ Sohn 03.02.15 16:24
NEW 03.02.15 18:52
Ну вот. На ВС уже хватает. А там и NE не за горами. С языком же порядок?
Это от налогового класса зависит. Осталось только разобраться с этими классами.
в ответ Sohn 03.02.15 16:24
In Antwort auf:
Мне предназначено в мес. 4175 евро в Университете.
Мне предназначено в мес. 4175 евро в Университете.
Ну вот. На ВС уже хватает. А там и NE не за горами. С языком же порядок?
In Antwort auf:
Сколько буду получать в нетто?
Сколько буду получать в нетто?
Это от налогового класса зависит. Осталось только разобраться с этими классами.