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работа после языковых курсов
NEW 14.09.14 18:01
Было в брошюре про Blaue Karte, наверное они имели ввиду §18c.
http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/aufenthaltsgesetz/arbeitsplatzsuche-fuer-qualifizierte-fachkraefte.html
Не знаю пользовался ли кто этим правом.
в ответ dimafogo 14.09.14 16:53
В ответ на:
Это где Вы такое прочитали?
Это где Вы такое прочитали?
Было в брошюре про Blaue Karte, наверное они имели ввиду §18c.
http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/aufenthaltsgesetz/arbeitsplatzsuche-fuer-qualifizierte-fachkraefte.html
В ответ на:
(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann ein Aufenthaltstitel zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden.
(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann ein Aufenthaltstitel zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden.
Не знаю пользовался ли кто этим правом.
NEW 14.09.14 18:12
В случае ТС это очень даже меняет суть, т.к. ему оформлять §18c пришлось бы через консульство в Украине.
Не ошибаетесь.
в ответ Andrei1982M 14.09.14 18:07
В ответ на:
это не меняет суть
это не меняет суть
В случае ТС это очень даже меняет суть, т.к. ему оформлять §18c пришлось бы через консульство в Украине.
В ответ на:
если не ошибаюсь этот пункт добавили в рамках введения программы Blaue Karte, чтобы дать возможность ездить на собеседования
если не ошибаюсь этот пункт добавили в рамках введения программы Blaue Karte, чтобы дать возможность ездить на собеседования
Не ошибаетесь.
NEW 14.09.14 18:40
Вот если бы пользовались первоисточниками, то знали бы, что нет:
К ТС §18c Abs. 3 не относится.
в ответ Andrei1982M 14.09.14 18:24
В ответ на:
а вариантов попробывать этот пункт в Германии оформить нет ?
а вариантов попробывать этот пункт в Германии оформить нет ?
Вот если бы пользовались первоисточниками, то знали бы, что нет:
В ответ на:
§ 18c Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
(2) Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den in Absatz 1 genannten Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer nach seiner Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Bundesgebiet aufgehalten hat.
(3) Auf Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, findet Absatz 1 nur Anwendung, wenn diese unmittelbar vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit waren.
§ 18c Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
(2) Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den in Absatz 1 genannten Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer nach seiner Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Bundesgebiet aufgehalten hat.
(3) Auf Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, findet Absatz 1 nur Anwendung, wenn diese unmittelbar vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit waren.
К ТС §18c Abs. 3 не относится.