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Гражданство после 4 лет?
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NEW 26.10.13 11:37
Здравствуйте, правильно я поняла §§ 8 und 10 Abs. 2 StAG, что если семьёй, то после 4 лет можно претендовать на получение гражданства?
Мой муж - ПМЖ 23.2 я и дочка 10 лет ВНЖ 23.2, сертификаты есть, от социала не завим, в Германии 4 года. Можно попытаться? У кого есть опыт?
b) Miteinbürgerung von Ehegatten und minderjährigen
Kindern (§§ 8 und 10 Abs. 2 StAG)
Der Ehegatte und die unter 16 Jahre alten minderjährigen Kinder
des Einbürgerungsbewerbers, die auf ihren Antrag hin mit diesem
zusammen eingebürgert werden wollen, müssen grundsätzlich
auch die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, jedoch gelten für
sie einige Erleichterungen.
Für den miteinzubürgernden Ehegatten genügt dabei ein Aufenthalt
im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen
Lebensgemeinschaft. Grundsätzlich werden auch bei ihm
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Minderjährige Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, können bei der Einbürgerung mindestens eines
sorgeberechtigten Elternteils miteingebürgert werden. Der Einbürgerungsantrag
für dieses Kind bedarf der Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter.
Für das miteinzubürgernde Kind wird nur ein dreijähriger Aufenthalt
im Inland gefordert, wenn mit dem Einbürgerungsbewerber
eine familiäre Lebensgemeinschaft im Inland besteht. Bei einem
Kind unter sechs Jahren genügt es, wenn es vor der Einbürgerung
die Hälfte seiner Lebenszeit in Deutschland verbracht hat.
Bei Kindern, die im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, reicht zum Nachweis der erforderlichen
Sprachkenntnisse eine altersgemäße Sprachentwicklung
in deutscher Sprache aus. Dieser soll bei schulpflichtigen Kindern
durch Vorlage der Schulzeugnisse erfolgen.
Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
entfällt bei Kindern, die vor der Vollendung des 16. Lebensjahres
eingebürgert werden.
Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht
19
Die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, die das 16. Lebensjahr
bereits vollendet haben, setzt in der Regel voraus, dass sie die
Einbürgerungsvoraussetzungen selbständig erfüllen.
Мой муж - ПМЖ 23.2 я и дочка 10 лет ВНЖ 23.2, сертификаты есть, от социала не завим, в Германии 4 года. Можно попытаться? У кого есть опыт?
b) Miteinbürgerung von Ehegatten und minderjährigen
Kindern (§§ 8 und 10 Abs. 2 StAG)
Der Ehegatte und die unter 16 Jahre alten minderjährigen Kinder
des Einbürgerungsbewerbers, die auf ihren Antrag hin mit diesem
zusammen eingebürgert werden wollen, müssen grundsätzlich
auch die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, jedoch gelten für
sie einige Erleichterungen.
Für den miteinzubürgernden Ehegatten genügt dabei ein Aufenthalt
im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen
Lebensgemeinschaft. Grundsätzlich werden auch bei ihm
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Minderjährige Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, können bei der Einbürgerung mindestens eines
sorgeberechtigten Elternteils miteingebürgert werden. Der Einbürgerungsantrag
für dieses Kind bedarf der Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter.
Für das miteinzubürgernde Kind wird nur ein dreijähriger Aufenthalt
im Inland gefordert, wenn mit dem Einbürgerungsbewerber
eine familiäre Lebensgemeinschaft im Inland besteht. Bei einem
Kind unter sechs Jahren genügt es, wenn es vor der Einbürgerung
die Hälfte seiner Lebenszeit in Deutschland verbracht hat.
Bei Kindern, die im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, reicht zum Nachweis der erforderlichen
Sprachkenntnisse eine altersgemäße Sprachentwicklung
in deutscher Sprache aus. Dieser soll bei schulpflichtigen Kindern
durch Vorlage der Schulzeugnisse erfolgen.
Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
entfällt bei Kindern, die vor der Vollendung des 16. Lebensjahres
eingebürgert werden.
Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht
19
Die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, die das 16. Lebensjahr
bereits vollendet haben, setzt in der Regel voraus, dass sie die
Einbürgerungsvoraussetzungen selbständig erfüllen.
NEW 26.10.13 13:13
какое отношение этот пункт закона к вам имеет?
Merkblatt für die Einbürgerung als ausländischer Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen
www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2935035/Merkblatt%20und%20Unt...
В ответ на:
b) Miteinbürgerung von Ehegatten und minderjährigen
Kindern (§§ 8 und 10 Abs. 2 StAG)
Der Ehegatte und die unter 16 Jahre alten minderjährigen Kinder
b) Miteinbürgerung von Ehegatten und minderjährigen
Kindern (§§ 8 und 10 Abs. 2 StAG)
Der Ehegatte und die unter 16 Jahre alten minderjährigen Kinder
какое отношение этот пункт закона к вам имеет?
Merkblatt für die Einbürgerung als ausländischer Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen
www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2935035/Merkblatt%20und%20Unt...
"Я, кстати, если вы заметили, не добрый человек..." (Ю. Латынина)
27.10.13 03:46
Так и твоя ссылка к делу отношения не имеет.
в ответ stacheltier 26.10.13 13:13
В ответ на:
b) Miteinbürgerung von Ehegatten und minderjährigen
Kindern (§§ 8 und 10 Abs. 2 StAG)
Der Ehegatte und die unter 16 Jahre alten minderjährigen Kinder
какое отношение этот пункт закона к вам имеет?
Merkblatt für die Einbürgerung als ausländischer Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen
www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2935035/Merkblatt%20und%20Unt...
b) Miteinbürgerung von Ehegatten und minderjährigen
Kindern (§§ 8 und 10 Abs. 2 StAG)
Der Ehegatte und die unter 16 Jahre alten minderjährigen Kinder
какое отношение этот пункт закона к вам имеет?
Merkblatt für die Einbürgerung als ausländischer Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen
www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2935035/Merkblatt%20und%20Unt...
Так и твоя ссылка к делу отношения не имеет.
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь
NEW 27.10.13 03:52
Нет, не правильно. Правильно так. Если один из членов семьи принимает гражданство по §§ 8 und 10 StAG, то другие члены семьи могут получить гражданство вместе с ним. Для супруги при этом достаточно 4 летнего проживания в Германии.
в ответ SK1000 26.10.13 11:37
В ответ на:
Здравствуйте, правильно я поняла §§ 8 und 10 Abs. 2 StAG, что если семьёй, то после 4 лет можно претендовать на получение гражданства?
Здравствуйте, правильно я поняла §§ 8 und 10 Abs. 2 StAG, что если семьёй, то после 4 лет можно претендовать на получение гражданства?
Нет, не правильно. Правильно так. Если один из членов семьи принимает гражданство по §§ 8 und 10 StAG, то другие члены семьи могут получить гражданство вместе с ним. Для супруги при этом достаточно 4 летнего проживания в Германии.
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь

