Вход на сайт
кто знает нужен ли сертификат B1 на получение unbefristet?
NEW 30.05.13 14:27
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064115/
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html
Исходя из этого, получается, что вам не нужен сертификат B1.
В ответ на:
я сейчас собираюсь получать пмж,мы 3 года как женаты,
я сейчас собираюсь получать пмж,мы 3 года как женаты,
В ответ на:
Die Niederlassungserlaubnis ist ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel. Diese Erlaubnis berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Leben und Arbeiten in Deutschland.
Wer kann die Erlaubnis beantragen?
Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Deutschen, ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Voraussetzungen
Drei Jahre Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft mit einer/einem Deutschen
Die familiäre Lebensgemeinschaft mit der/dem Deutschen besteht in Deutschland
Mündliche Verständigung einfacher Art in deutscher Sprache
Benötigte Unterlagen:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Niederlassungserlaubnis
gültiger Pass
biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie bei Bedarf im KVR)
beide Ehepartner/eingetragene Lebenspartner müssen zur Antragsstellung gemeinsam in die Ausländerbehörde kommen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Besonderheiten:
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist nach fünf Jahren auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.
Gebührenrahmen:
135 Euro
Rechtliche Grundlagen:
§ 27 Abs. 2, § 28 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel. Diese Erlaubnis berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Leben und Arbeiten in Deutschland.
Wer kann die Erlaubnis beantragen?
Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Deutschen, ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Voraussetzungen
Drei Jahre Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft mit einer/einem Deutschen
Die familiäre Lebensgemeinschaft mit der/dem Deutschen besteht in Deutschland
Mündliche Verständigung einfacher Art in deutscher Sprache
Benötigte Unterlagen:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Niederlassungserlaubnis
gültiger Pass
biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie bei Bedarf im KVR)
beide Ehepartner/eingetragene Lebenspartner müssen zur Antragsstellung gemeinsam in die Ausländerbehörde kommen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Besonderheiten:
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist nach fünf Jahren auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.
Gebührenrahmen:
135 Euro
Rechtliche Grundlagen:
§ 27 Abs. 2, § 28 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064115/
В ответ на:
§ 28 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
§ 28 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html
Исходя из этого, получается, что вам не нужен сертификат B1.
Der größte Feind des Wissens ist nicht
Unwissenheit, es ist die Illusion wissend zu sein. (Stephen Hawking)
NEW 30.05.13 14:44
ну с какой ещё регистрации, ну сами подумайте что пишите.
срок начинается с момента легального проживания, национальная виза тоже входит в этот срок если была выдана для воссоединения семьи, с момента вьезда в ФРГ
в ответ bord 30.05.13 14:40
В ответ на:
у жен арийцев от регистрации брака
у жен арийцев от регистрации брака
ну с какой ещё регистрации, ну сами подумайте что пишите.
срок начинается с момента легального проживания, национальная виза тоже входит в этот срок если была выдана для воссоединения семьи, с момента вьезда в ФРГ
NEW 30.05.13 14:46
http://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de/niederlassungserlaubnis.html
в ответ Natahud 30.05.13 14:33
В ответ на:
а пмж разве не считают от даты вьезда в геманию?
а пмж разве не считают от даты вьезда в геманию?
В ответ на:
- Auf die Drei-Jahres-Frist des § 28 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ist die Dauer eines rechtmäßigen Aufenthaltes mit einem nationalen Visum, welches zu einem der in § 28 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes genannten Zwecke erteilt wurde, anzurechnen. In einem solchen Fall beginnt daher die Drei-Jahres-Frist an dem Tag der Einreise in das Bundesgebiet zu laufen.
- Auf die Drei-Jahres-Frist des § 28 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ist die Dauer eines rechtmäßigen Aufenthaltes mit einem nationalen Visum, welches zu einem der in § 28 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes genannten Zwecke erteilt wurde, anzurechnen. In einem solchen Fall beginnt daher die Drei-Jahres-Frist an dem Tag der Einreise in das Bundesgebiet zu laufen.
http://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de/niederlassungserlaubnis.html
NEW 30.05.13 14:56
Ну, дык, ТС опять же не пишет нигде по какой она визе въехала в Германию.
Мож она была уже стюденткой немецкой, к примеру, и тока потом замуж вышла.
в ответ dieter72 30.05.13 14:46
:
- Auf die Drei-Jahres-Frist des § 28 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ist die Dauer eines rechtmäßigen Aufenthaltes mit einem nationalen Visum, welches zu einem der in § 28 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes genannten Zwecke erteilt wurde, anzurechnen. In einem solchen Fall beginnt daher die Drei-Jahres-Frist an dem Tag der Einreise in das Bundesgebiet zu laufen.
- Auf die Drei-Jahres-Frist des § 28 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ist die Dauer eines rechtmäßigen Aufenthaltes mit einem nationalen Visum, welches zu einem der in § 28 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes genannten Zwecke erteilt wurde, anzurechnen. In einem solchen Fall beginnt daher die Drei-Jahres-Frist an dem Tag der Einreise in das Bundesgebiet zu laufen.
Ну, дык, ТС опять же не пишет нигде по какой она визе въехала в Германию.
Мож она была уже стюденткой немецкой, к примеру, и тока потом замуж вышла.
NEW 30.05.13 14:58
Совершенно верно.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html
В ответ на:
НЕТ! например как мне, супругам граждан ЕС, даже бывшим супругам, если 3 года прожили вместе, дают ПМЖ через 5 лет
НЕТ! например как мне, супругам граждан ЕС, даже бывшим супругам, если 3 года прожили вместе, дают ПМЖ через 5 лет
Совершенно верно.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html