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установление отцовства
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NEW 31.01.13 19:04
Прошу помочь советом:
Я гражданка России , имею ребенка от гражданина Германии.
Отец добровольно не хочет признать отцовство.
Хочу обратиться в суд, ребенку 1 месяц.
Как мне это сделать? могу ли я обратиться в суд Германии через немецкого адвоката.
Я гражданка России , имею ребенка от гражданина Германии.
Отец добровольно не хочет признать отцовство.
Хочу обратиться в суд, ребенку 1 месяц.
Как мне это сделать? могу ли я обратиться в суд Германии через немецкого адвоката.
31.01.13 20:02
в ответ Ника43 31.01.13 19:33
Zivilprozeßordnung
6. Buch - Verfahren in Familiensachen (§§ 606 - 661)
5. Abschnitt - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 640 - 641i)
Alte Fassung
§ 640a
(1) Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erhebt die Mutter die Klage, so ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Mutter ihren Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben das Kind und die Mutter im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes der gewöhnliche Aufenthalt des Mannes maßgebend. Ist eine Zuständigkeit eines Gerichts nach diesen Vorschriften nicht begründet, so ist das Familiengericht beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ausschließlich zuständig.
6. Buch - Verfahren in Familiensachen (§§ 606 - 661)
5. Abschnitt - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 640 - 641i)
Alte Fassung
§ 640a
(1) Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erhebt die Mutter die Klage, so ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Mutter ihren Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben das Kind und die Mutter im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes der gewöhnliche Aufenthalt des Mannes maßgebend. Ist eine Zuständigkeit eines Gerichts nach diesen Vorschriften nicht begründet, so ist das Familiengericht beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ausschließlich zuständig.
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь
