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из Евросоюза в Германию
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NEW 05.06.12 18:28
Подскажите пожалуйста, может ли гражданин одной из стран Евросоюза переехать на постоянное место жительства в Германию получить немецкий паспорт (поменять гражданство) если да, то что для этого нужно?
NEW 05.06.12 18:33
нужно иметь,на что жить, и выполнить ряд других предпосылок
А "менять гражданство" не обязательно - можно получить немецкое в дополнение - будет два гражданства
в ответ liku 05.06.12 18:28
В ответ на:
получить немецкий паспорт (поменять гражданство) и да, то что для этого нужно?
получить немецкий паспорт (поменять гражданство) и да, то что для этого нужно?
нужно иметь,на что жить, и выполнить ряд других предпосылок
А "менять гражданство" не обязательно - можно получить немецкое в дополнение - будет два гражданства
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NEW 05.06.12 19:05
в ответ liku 05.06.12 18:51
Einreise und Aufenthalt
•Für die Einreise und den Aufenthalt reicht ein gültiger Personalausweis, ein Pass ist nicht erforderlich.
•Für die Einreise wird kein Visum benötigt.
•Das Aufenthaltsrecht in Deutschland wird durch das „Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)“ geregelt. Nach diesem Gesetz benötigt ein EU-Bürger künftig keine Aufenthaltserlaubnis mehr, wenn er als Erwerbstätiger oder als Nichterwerbstätiger Freizügigkeit nach europäischem Gemeinschaftsrecht genießt. Stattdessen erhält er von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung). Diese Bescheinigung enthält einen Bezug auf das Identitätsdokument, also auf den Reisepass oder Personalausweis. Die Bescheinigung dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Es ist deshalb weder möglich noch erforderlich, eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Die Freizügigkeitsbescheinigung wird von der für den Wohnort zuständigen Ausländerdienststelle ausgestellt.
•Staatsangehörige der neuen Mitgliedsstaaten, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel hier aufhalten, müssen nichts veranlassen. Die Freizügigkeit ist auch mit dem jetzigen Aufenthaltstitel hinreichend nachgewiesen.
•Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzen, erhalten keinen Aufenthaltstitel mehr, sondern eine Aufenthaltskarte. Diese wird ebenfalls von der nach dem Wohnort zuständigen Ausländerdienststelle ausgestellt.
•Für die Einreise und den Aufenthalt reicht ein gültiger Personalausweis, ein Pass ist nicht erforderlich.
•Für die Einreise wird kein Visum benötigt.
•Das Aufenthaltsrecht in Deutschland wird durch das „Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)“ geregelt. Nach diesem Gesetz benötigt ein EU-Bürger künftig keine Aufenthaltserlaubnis mehr, wenn er als Erwerbstätiger oder als Nichterwerbstätiger Freizügigkeit nach europäischem Gemeinschaftsrecht genießt. Stattdessen erhält er von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung). Diese Bescheinigung enthält einen Bezug auf das Identitätsdokument, also auf den Reisepass oder Personalausweis. Die Bescheinigung dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Es ist deshalb weder möglich noch erforderlich, eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Die Freizügigkeitsbescheinigung wird von der für den Wohnort zuständigen Ausländerdienststelle ausgestellt.
•Staatsangehörige der neuen Mitgliedsstaaten, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel hier aufhalten, müssen nichts veranlassen. Die Freizügigkeit ist auch mit dem jetzigen Aufenthaltstitel hinreichend nachgewiesen.
•Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzen, erhalten keinen Aufenthaltstitel mehr, sondern eine Aufenthaltskarte. Diese wird ebenfalls von der nach dem Wohnort zuständigen Ausländerdienststelle ausgestellt.
А вообще- я хорошая- белая и пушистая!,но так хочется изменить автоподпись на "Лучший ответ дураку- молчание".
NEW 06.06.12 07:45
Для того что бы получить гражданство нужно:
1.Жить легально в Германии 8 лет
2.Иметь сертификат о знании немецкого языка на уровне В1
3.Работать,или иметь другие легальные доходы но главное не получать социальных пособий
5.Иметь 60 мес.уплаты взносов в пенсионную кассу Германии.
читайте внимательно FAQ
http://faq.germany.ru/status.db/items/63.html?op=
1.Жить легально в Германии 8 лет
2.Иметь сертификат о знании немецкого языка на уровне В1
3.Работать,или иметь другие легальные доходы но главное не получать социальных пособий
5.Иметь 60 мес.уплаты взносов в пенсионную кассу Германии.
читайте внимательно FAQ
http://faq.germany.ru/status.db/items/63.html?op=