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DA-EG
NEW 10.03.10 10:16
если Aufenthalterlaubnis был получен до 1.1.2005 то для подачи на NE 60 месяцев пенсионных взносов не нужно (§104 AufenthG, Absatz 2, Satz 2).
требование же 60 месяцев для DA-EG незаконно в принципе.
требование же 60 месяцев для DA-EG незаконно в принципе.
NEW 11.03.10 00:39
А как-же тогда понимать эту ссылку в §9с:
"Als Beiträge oder Aufwendungen, die nach Satz 1 Nr. 2 erforderlich sind, werden keine höheren Beiträge oder Aufwendungen verlangt, als es in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 vorgesehen ist."
Они же явно указали на 60мес.
в ответ Dresdner 10.03.10 09:08
В ответ на:
тем что его нет в директиве 2003/109, как впрочем и в законе...
тем что его нет в директиве 2003/109, как впрочем и в законе...
А как-же тогда понимать эту ссылку в §9с:
"Als Beiträge oder Aufwendungen, die nach Satz 1 Nr. 2 erforderlich sind, werden keine höheren Beiträge oder Aufwendungen verlangt, als es in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 vorgesehen ist."
Они же явно указали на 60мес.
NEW 11.03.10 07:56
во первых здесь написано, что ABH не вправе требовать больше, чем 60 месяцев. это не означает, что они вправе требовать 60 месяцев. во2х в директиве 2003/109 этого и в помине нет.
в ответ sascha_n 11.03.10 00:39
В ответ на:
А как-же тогда понимать эту ссылку в §9с:
"Als Beiträge oder Aufwendungen, die nach Satz 1 Nr. 2 erforderlich sind, werden keine höheren Beiträge oder Aufwendungen verlangt, als es in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 vorgesehen ist."
Они же явно указали на 60мес.
А как-же тогда понимать эту ссылку в §9с:
"Als Beiträge oder Aufwendungen, die nach Satz 1 Nr. 2 erforderlich sind, werden keine höheren Beiträge oder Aufwendungen verlangt, als es in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 vorgesehen ist."
Они же явно указали на 60мес.
во первых здесь написано, что ABH не вправе требовать больше, чем 60 месяцев. это не означает, что они вправе требовать 60 месяцев. во2х в директиве 2003/109 этого и в помине нет.

NEW 14.03.10 13:47
Хочу выставить здесь моe Stellungnahme. Это правда пока черновик, но я его в конце подправлю. Просьба к форумчанам высказать свои замечания, исправления,дополнения и идеи.
Может это кому еще поможет.
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Ххххххххххх,
am хх.хх.хххх wurde von mir einen Antrag auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gestellt. Darauf habe ich von Ihnen die Anhörung gemäß §28 VwVfG vom хх.хх.хххх bekommen, in der Sie beabsichtigen meinen Antrag wegen mangelnder Altersversorgung abzulehnen. Mit diesem Schreiben möchte ich eine Stellung zu Ihrer Entscheidung nehmen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zu § 9c Lebensunterhalt 9c.1.2 besagt: „Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt.“
In der Hinsicht auf die von mir, seit dem Anfang meines beruflichen Lebens, geleisteten Rentenversicherungsbeiträge besteht, Meiner Meinung nach, kein Zweifel, dass ich zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfüge. Daraus ergeben sich folgende Fragen: aus welchen Gründen wird in meinem Fall die Obergrenze verwendet (60 Rentenversicherungsbeiträge) und warum betrachten Sie meine Beiträge zur Rentenversicherung, unter der Berücksichtigung meines Aufenthaltes in BRD, als unangemessen?
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die § 9a-c AufenthG sich auf dem Artikel 2 Buchstabe b der Europäischer Richtlinie 2003/109/EG basieren. Nach dieser Richtlinie werden keine Rentenversicherungsbeiträge verlangt. Auch der Verweis im §9c auf §9 bedeutet nicht, dass die Beiträge gefordert werden müssen.
Ich möchte Sie bieten meinen Fall noch mal zu überprüfen und hoffe, dass Sie dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Хххххх Ххххххххххх
Может это кому еще поможет.
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Ххххххххххх,
am хх.хх.хххх wurde von mir einen Antrag auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gestellt. Darauf habe ich von Ihnen die Anhörung gemäß §28 VwVfG vom хх.хх.хххх bekommen, in der Sie beabsichtigen meinen Antrag wegen mangelnder Altersversorgung abzulehnen. Mit diesem Schreiben möchte ich eine Stellung zu Ihrer Entscheidung nehmen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zu § 9c Lebensunterhalt 9c.1.2 besagt: „Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt.“
In der Hinsicht auf die von mir, seit dem Anfang meines beruflichen Lebens, geleisteten Rentenversicherungsbeiträge besteht, Meiner Meinung nach, kein Zweifel, dass ich zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfüge. Daraus ergeben sich folgende Fragen: aus welchen Gründen wird in meinem Fall die Obergrenze verwendet (60 Rentenversicherungsbeiträge) und warum betrachten Sie meine Beiträge zur Rentenversicherung, unter der Berücksichtigung meines Aufenthaltes in BRD, als unangemessen?
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die § 9a-c AufenthG sich auf dem Artikel 2 Buchstabe b der Europäischer Richtlinie 2003/109/EG basieren. Nach dieser Richtlinie werden keine Rentenversicherungsbeiträge verlangt. Auch der Verweis im §9c auf §9 bedeutet nicht, dass die Beiträge gefordert werden müssen.
Ich möchte Sie bieten meinen Fall noch mal zu überprüfen und hoffe, dass Sie dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Хххххх Ххххххххххх
NEW 15.03.10 09:38
keine angemessene Altersversorgung -> eine angemessene Altersversorgung
в ответ sascha_n 14.03.10 13:47
В ответ на:
Хочу выставить здесь моe Stellungnahme. Это правда пока черновик, но я его в конце подправлю. Просьба к форумчанам высказать свои замечания, исправления,дополнения и идеи.
Может это кому еще поможет.
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Ххххххххххх,
am хх.хх.хххх habe ich Antrag auf Daueraufenthalt-EG gestellt. Darauf habe ich von Ihnen die Anhörung gemäß §28 VwVfG vom хх.хх.хххх bekommen in der Sie beabsichtigen meinenen Antrag wegen mangelnder Altersversorgung abzulehnen. Mit diesem Schreiben möchte ich die Stellung zu Ihrer Entscheidung nehmen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum § 9c Lebensunterhalt 9c.1.2 besagt: „Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt.“
Im Hinsicht auf die von mir, seit dem Anfang meines beruflichen Lebens, geleisteten Rentenversicherungsbeiträge bestehet, Meiner Meinung nach, kein Zweifel, dass ich zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über keine angemessene Altersversorgung verfüge. Daraus ergeben sich folgende fragen: aus welchen Gründen wird in meinem Fall die Obergrenze verwendet und warum betrachten sie meine Beiträge zur Rentenversicherung, unter Berücksichtigung meines Aufenthaltes in BRD, als unangemessen?
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die § 9a-c AufenthG basieren sich auf dem Artikel 2 Buchstabe b der Europäischer Richtlinie 2003/109/EG. Nach diese Richtlinie werden keine Rentenversicherungsbeiträge verlangt. Auch der Verweis im §9c auf §9 bedeutet nicht, dass die Beiträge gefordert werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Хххххх Ххххххххххх
Хочу выставить здесь моe Stellungnahme. Это правда пока черновик, но я его в конце подправлю. Просьба к форумчанам высказать свои замечания, исправления,дополнения и идеи.
Может это кому еще поможет.
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Ххххххххххх,
am хх.хх.хххх habe ich Antrag auf Daueraufenthalt-EG gestellt. Darauf habe ich von Ihnen die Anhörung gemäß §28 VwVfG vom хх.хх.хххх bekommen in der Sie beabsichtigen meinenen Antrag wegen mangelnder Altersversorgung abzulehnen. Mit diesem Schreiben möchte ich die Stellung zu Ihrer Entscheidung nehmen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum § 9c Lebensunterhalt 9c.1.2 besagt: „Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über eine angemessene Altersversorgung verfügt.“
Im Hinsicht auf die von mir, seit dem Anfang meines beruflichen Lebens, geleisteten Rentenversicherungsbeiträge bestehet, Meiner Meinung nach, kein Zweifel, dass ich zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben über keine angemessene Altersversorgung verfüge. Daraus ergeben sich folgende fragen: aus welchen Gründen wird in meinem Fall die Obergrenze verwendet und warum betrachten sie meine Beiträge zur Rentenversicherung, unter Berücksichtigung meines Aufenthaltes in BRD, als unangemessen?
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die § 9a-c AufenthG basieren sich auf dem Artikel 2 Buchstabe b der Europäischer Richtlinie 2003/109/EG. Nach diese Richtlinie werden keine Rentenversicherungsbeiträge verlangt. Auch der Verweis im §9c auf §9 bedeutet nicht, dass die Beiträge gefordert werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Хххххх Ххххххххххх
keine angemessene Altersversorgung -> eine angemessene Altersversorgung
NEW 28.03.10 16:47
У меня есть новости, наверное хорошие пока
:
получил письмо в котором он просит прислать расчетные листки с октября по март. После чего будет принимать решение.
Возникает вопрос: Каким образом может курцарбайт повлиять на его решение и на имеющийся АЕ? Это-же не социальная помощь? Как они на это смотрят?
Как-раз октябрь, ноябрь на фирме совсем туго было
. Да и сейчас не сахар.

получил письмо в котором он просит прислать расчетные листки с октября по март. После чего будет принимать решение.
Возникает вопрос: Каким образом может курцарбайт повлиять на его решение и на имеющийся АЕ? Это-же не социальная помощь? Как они на это смотрят?
Как-раз октябрь, ноябрь на фирме совсем туго было
