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objasnite
128
25.02.04 11:22
Moj brat polu4il otkas v gostevoj vise i dali emu vot etu bumashku:
Die Botschaft bedauert,Ihnen mitteilen zu müssen,dass Ihrem Antrag auf erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf der Grundlage des deutschen Ausländerrechts nicht entsprochen werden kann.
Ich bitte Sie um Verständnis dafür,dass aufgrund der geltenden Rechtslage in der BDR und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend diese Ablehnung nicht mit einer Begründung versehen wird.
╖66 Absatz 2 des deutschen Ausländer gesetzes lautet:
"Die Versagung und die Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung;die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht Schriftform".
ja 4eto ne o4en´ ponjat´ mogu 4to eto takoe.Objasnite poshalusta.
Die Botschaft bedauert,Ihnen mitteilen zu müssen,dass Ihrem Antrag auf erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf der Grundlage des deutschen Ausländerrechts nicht entsprochen werden kann.
Ich bitte Sie um Verständnis dafür,dass aufgrund der geltenden Rechtslage in der BDR und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend diese Ablehnung nicht mit einer Begründung versehen wird.
╖66 Absatz 2 des deutschen Ausländer gesetzes lautet:
"Die Versagung und die Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung;die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht Schriftform".
ja 4eto ne o4en´ ponjat´ mogu 4to eto takoe.Objasnite poshalusta.