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Volljährige adoption
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02.11.03 16:25
privet!ja ykrainka zakanchiwajuschaja odin iz Wyzow germanii,mat' yzhe imeet "unbegrenzte Aufenthalterlaubnis".Otchim predlozhil mne adoptaziju.chto pozwolit mne "Einburgerungsantrag" stellen.Ja nemnogo ne doponimaju kak mne eto pomozhet ostatsja zdes
NEW 02.11.03 17:36
в ответ ankabaranka 02.11.03 16:25
ваш отчим -гражданин Германии?
но даже если он удочерит вас остаться в Германии вам это не поможет. так как вам уже больше 18 лет судя по всему.
<Mancher fasst sich an den Kopf-und greift ins Leere>
но даже если он удочерит вас остаться в Германии вам это не поможет. так как вам уже больше 18 лет судя по всему.
<Mancher fasst sich an den Kopf-und greift ins Leere>
<Mancher fasst sich an den Kopf-und greift ins Leere>
NEW 03.11.03 11:36
в ответ Je@si 02.11.03 17:36
Ну почему, если девушка сможет еще года 3-4 заканчивать институт и все это время жить под однои крышои с отчимом, то она будет иметь право на гражданство. Дрезднер уже давал как-то ссылку на ╖ в Verwaltungsvorschriften, регулирующии получение гражданства в данном случае.
NEW 03.11.03 15:55
в ответ Dresdner 03.11.03 14:38
По поводу необходимости АЕ позвольме мне с вами не согласиться, поскольку закон о гражданстве говорит:
8.1.3.3 Ehemalige deutsche Staatsangehörige, Abkömmlinge deutscher Staatsangehöriger (einschließlich der Adoptivkinder) und Abkömmlinge ehemaliger deutscher Staatsangehöriger
Ehemalige deutsche Staatsangehörige und Abkömmlinge deutscher und ehemaliger deutscher Staatsangehöriger können abweichend von Nummer 8.1.2.2 bei einer - nach Lage des Einzelfalles auch erheblich - kürzeren Aufenthaltsdauer als acht Jahre eingebürgert werden.
Ist der Einbürgerungsbewerber von einem deutschen Staatsangehörigen nach den deutschen Gesetzen wirksam als Kind angenommen (vergleiche Nummern 6.1 bis 6.1.3) und hatte er im Zeitpunkt des Annahmeantrags das 18. Lebensjahr bereits vollendet, so kommt eine Einbürgerung nach einer Aufenthaltsdauer von vier Jahren in Betracht, wenn er nach der Annahme als Kind mit dem deutschen Elternteil in einer familiären Lebensgemeinschaft lebt. Das Annahmeverhältnis und die familiäre Lebensgemeinschaft sollen seit drei Jahren bestanden haben. Eine bloße Begegnungsgemeinschaft genügt nicht für eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer, vielmehr ist eine Beistandsgemeinschaft erforderlich. Nicht vorausgesetzt wird, dass das Annahmeverhältnis die Wirkungen einer Volladoption entfaltet (vergleiche ╖ 1770 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Abweichend von Nummer 8.1.2.4 kann es bei diesen Personen als ausreichend angesehen werden, wenn sie sich im Zeitpunkt der Einbürgerung rechtmäßig im Inland aufhalten.
А Aufenthaltsbewilligung является rechtmäßige Aufenthaltstitel.
8.1.3.3 Ehemalige deutsche Staatsangehörige, Abkömmlinge deutscher Staatsangehöriger (einschließlich der Adoptivkinder) und Abkömmlinge ehemaliger deutscher Staatsangehöriger
Ehemalige deutsche Staatsangehörige und Abkömmlinge deutscher und ehemaliger deutscher Staatsangehöriger können abweichend von Nummer 8.1.2.2 bei einer - nach Lage des Einzelfalles auch erheblich - kürzeren Aufenthaltsdauer als acht Jahre eingebürgert werden.
Ist der Einbürgerungsbewerber von einem deutschen Staatsangehörigen nach den deutschen Gesetzen wirksam als Kind angenommen (vergleiche Nummern 6.1 bis 6.1.3) und hatte er im Zeitpunkt des Annahmeantrags das 18. Lebensjahr bereits vollendet, so kommt eine Einbürgerung nach einer Aufenthaltsdauer von vier Jahren in Betracht, wenn er nach der Annahme als Kind mit dem deutschen Elternteil in einer familiären Lebensgemeinschaft lebt. Das Annahmeverhältnis und die familiäre Lebensgemeinschaft sollen seit drei Jahren bestanden haben. Eine bloße Begegnungsgemeinschaft genügt nicht für eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer, vielmehr ist eine Beistandsgemeinschaft erforderlich. Nicht vorausgesetzt wird, dass das Annahmeverhältnis die Wirkungen einer Volladoption entfaltet (vergleiche ╖ 1770 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Abweichend von Nummer 8.1.2.4 kann es bei diesen Personen als ausreichend angesehen werden, wenn sie sich im Zeitpunkt der Einbürgerung rechtmäßig im Inland aufhalten.
А Aufenthaltsbewilligung является rechtmäßige Aufenthaltstitel.
NEW 03.11.03 16:12
Согласен с замечанием. Однако, внимательное прочтение фразы:
"Abweichend von Nummer 8.1.2.4 kann es bei diesen Personen als ausreichend angesehen werden, ..."
показывает, что применять 8.1.2.4 или нет оставлено на усмотрение чиновника...
"Abweichend von Nummer 8.1.2.4 kann es bei diesen Personen als ausreichend angesehen werden, ..."
показывает, что применять 8.1.2.4 или нет оставлено на усмотрение чиновника...




