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Daueraufenhalt-EG и пенсионные взносы
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NEW 25.08.08 16:03
У меня такой вопрос. Нужно ли подтверждение уплаты пенсионных взносов для получения Daueraufenhalt-EG? В Auslaenderbehoerde мне сказали что нужно, т.к. это требование стоит в начале параграфа 9, а значит распространяется на все подпункты этого параграфа, включая подпункт 9а. В самом 9а указано только что для получения Daueraufenhalt-EG необходимо находиться на территории Германии в течении 5 лет.
Заранее благодарен за ответы.
Заранее благодарен за ответы.
26.08.08 18:21
Там больше стоит. И вам уже сказали, что врут они
.
╖ 9 Niederlassungserlaubnis
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. ╖ 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungsoder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Im Übrigen kann zur Vermeidung einer Härte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach ╖ 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach ╖ 44a Absatz 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.
(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des ╖ 26 Abs. 4 entsprechend.
(4) Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:
die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebietes, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre,
höchstens sechs Monate für jeden Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes, der nicht zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führte,
die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.
╖ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. ╖ 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn
er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,
sein Lebensunterhalt und derjenige seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen und
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Für Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt ╖ 9 Abs. 2 Satz 2 bis 5 entsprechend.
Это самостоятельный параграф и читайте Richtlinie 2003/109/EG!
╖ 9 Niederlassungserlaubnis
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. ╖ 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungsoder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Im Übrigen kann zur Vermeidung einer Härte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach ╖ 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach ╖ 44a Absatz 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.
(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des ╖ 26 Abs. 4 entsprechend.
(4) Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:
die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebietes, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre,
höchstens sechs Monate für jeden Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes, der nicht zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führte,
die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.
╖ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. ╖ 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn
er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,
sein Lebensunterhalt und derjenige seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen und
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Für Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt ╖ 9 Abs. 2 Satz 2 bis 5 entsprechend.
Это самостоятельный параграф и читайте Richtlinie 2003/109/EG!
NEW 28.08.08 11:14
в ответ neFrage 27.08.08 12:41
Получил я сегодня ДА-ЕГ. Тоже мурыжили с пенсионными взносами (60 мес. у меня было), но им то бумаги были не те, то справок за этот год (которых никто не дает) не хватало. Когда я упоминал, что 60 мес. для ДА-ЕГ не требуется, они утверждали, что вначала нужно соблюсти требования к НЕ, чтобы претендовать на ДА-ЕГ.
ЗЫ. напоследок еще подгадили - дали жене 3-летний АЕ без разрешения на работу (хотя обещали дать разрешение), пришлось повозмущатся - переделали на АЕ с разрешением
ЗЫ. напоследок еще подгадили - дали жене 3-летний АЕ без разрешения на работу (хотя обещали дать разрешение), пришлось повозмущатся - переделали на АЕ с разрешением
Vir prudens non contra ventum mingit.
NEW 12.09.08 16:59
в ответ Farber 28.08.08 11:14
Вчера получил по почте ответ на мой запрос по поводу DA-EG. Пенсионные взносы больше не требуют, но требуют чтобы у меня был неограниченый рабочий контракт или контракт который постоянно продлевается, т.н. "Kettenvertrag". Может кто знает в каком законе это требование прописано?
NEW 13.09.08 18:18
в ответ sascha_n 13.09.08 10:21
Понятно. А про feste und regelmäßige Einkünfte написано в ╖ 9c:
╖ 9c Lebensunterhalt
Feste und regelmäßige Einkünfte im Sinne des ╖ 9a Abs. 2 Nr. 2 liegen in der Regel vor, wenn
1. der Ausländer seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat,
2. der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebender Ehegatte im In- oder Ausland Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet hat, soweit er hieran nicht durch eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung gehindert war,
3. der Ausländer und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen gegen das Risiko der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung oder einen im Wesentlichen gleichwertigen, unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Versicherungsschutz abgesichert sind und
4. der Ausländer, der seine regelmäßigen Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit bezieht, zu der Erwerbstätigkeit berechtigt ist und auch über die anderen dafür erforderlichen Erlaubnisse verfügt.
Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 4 durch einen Ehegatten erfüllt wird. Als Beiträge oder Aufwendungen, die nach Satz 1 Nr. 2 erforderlich sind, werden keine höheren Beiträge oder Aufwendungen verlangt, als es in ╖ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 vorgesehen ist.
Кроме того на сайте Auslaenderbehoerde я нашел что может быть подтверждением feste und regelmäßige Einkünfte:
Nachweis: z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate (Brutto- und Nettobeträge),
Bestätigung über sonstige regelmäßige Einnahmen (z.B. Unterhaltszahlungen)
und Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Unterhaltsleistungen, Kreditverpflichtungen),
ggf. Nachweise über gezahlte Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge;
Steuerbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (soweit es sich nicht aus den
Einkommensnachweisen ergibt)
╖ 9c Lebensunterhalt
Feste und regelmäßige Einkünfte im Sinne des ╖ 9a Abs. 2 Nr. 2 liegen in der Regel vor, wenn
1. der Ausländer seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat,
2. der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebender Ehegatte im In- oder Ausland Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet hat, soweit er hieran nicht durch eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung gehindert war,
3. der Ausländer und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen gegen das Risiko der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung oder einen im Wesentlichen gleichwertigen, unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Versicherungsschutz abgesichert sind und
4. der Ausländer, der seine regelmäßigen Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit bezieht, zu der Erwerbstätigkeit berechtigt ist und auch über die anderen dafür erforderlichen Erlaubnisse verfügt.
Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 4 durch einen Ehegatten erfüllt wird. Als Beiträge oder Aufwendungen, die nach Satz 1 Nr. 2 erforderlich sind, werden keine höheren Beiträge oder Aufwendungen verlangt, als es in ╖ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 vorgesehen ist.
Кроме того на сайте Auslaenderbehoerde я нашел что может быть подтверждением feste und regelmäßige Einkünfte:
Nachweis: z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate (Brutto- und Nettobeträge),
Bestätigung über sonstige regelmäßige Einnahmen (z.B. Unterhaltszahlungen)
und Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Unterhaltsleistungen, Kreditverpflichtungen),
ggf. Nachweise über gezahlte Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge;
Steuerbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (soweit es sich nicht aus den
Einkommensnachweisen ergibt)
NEW 14.09.08 21:42
в ответ Farber 28.08.08 11:14
А где вы брали бумаги, подтверждающие пенсионные взносы? Мне тоже в АБХ сказали подтверждение принести. И в антраге на DA-EG в списке необходимых документов это пропечатано типографским способом. В принципе у меня уже больше 60 взносов и при наличии NE мне не горит с DA-EG, но хорошо бы знать где такое подтверждение берут.
NEW 16.09.08 06:57
Какая-то контора в Берлине - Rentenversicherung Bund. Туда надо позвонить, назвать свой versicherungnummer и они вышлют справку
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
в ответ LNata 14.09.08 21:42
В ответ на:
А где вы брали бумаги, подтверждающие пенсионные взносы?
А где вы брали бумаги, подтверждающие пенсионные взносы?
Какая-то контора в Берлине - Rentenversicherung Bund. Туда надо позвонить, назвать свой versicherungnummer и они вышлют справку
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Vir prudens non contra ventum mingit.
NEW 16.09.08 07:01
В списке необходимых документов никакие сертификаты о знании языка не требуются. У меня уровень немецкого ниже среднего (специфика - рабочий язык английский), но я мог не тормозя общаться с чиновником и этого достаточно. А законы - это из другой оперы, про гражданство
в ответ olgaorl 15.09.08 13:05
В ответ на:
как они проверяют знание немецкого и немецких законов и прочего
как они проверяют знание немецкого и немецких законов и прочего
В списке необходимых документов никакие сертификаты о знании языка не требуются. У меня уровень немецкого ниже среднего (специфика - рабочий язык английский), но я мог не тормозя общаться с чиновником и этого достаточно. А законы - это из другой оперы, про гражданство
Vir prudens non contra ventum mingit.
NEW 17.09.08 14:06
Так я вот про этот пункт (выше стоит):
(я тоже вроде нормально говорю, но сертификата нет)
Вот этот пункт про что? достаточно знать правила дорожного движения?
(шучу)
в ответ Farber 16.09.08 07:01
В ответ на:
законы - это из другой оперы, про гражданство
законы - это из другой оперы, про гражданство
Так я вот про этот пункт (выше стоит):
В ответ на:
╖ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn
... er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
╖ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn
... er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
(я тоже вроде нормально говорю, но сертификата нет)
В ответ на:
И:
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
И:
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
Вот этот пункт про что? достаточно знать правила дорожного движения?
Общественное мнение торжествует там, где дремлет мысль. (с) Оскар Уайльд


