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19.09.07 18:00
Re: Gewerbe und Krankenkasse
 
Alexej Schuster знакомое лицо
Alexej Schuster
╖ 5 Versicherungspflicht (gültig bis 31.12.2008) (1) 1Versicherungspflichtig sind
1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt
beschäftigt sind,
...
9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind,
unabhängig davon, ob sie ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn
für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen
besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung
des dreißigsten Lebensjahres; ...,
...
(5) 1Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich
selbständig erwerbstätig
ist.
(6) 1Nach Absatz 1 Nr. 5 bis 7 oder 8 ist nicht versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1
versicherungspflichtig ist. 2Trifft eine Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 6 mit einer ...
т.е. главное, чтобы гевербе не было основной занятостью. Основной занятостью, вероятнее всего, будет является тогда гевербе, если Вы будете заниматься гевербе больше 20 часов в неделю.
Проконсультируйтесь в АОК.
Вы не любите адвокатов, Вы просто не научились их слушать...
 

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