русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Recht

Kindergeld и AufenthG §18.2

24.07.07 11:08
Re: Kindergeld и AufenthG ╖18.2
 
Squidward гость
in Antwort Dresdner 23.07.07 18:21
Если несложно поясните пожалуйста в двух словах, что в этом документе означает следующий абзац:
Nicht anspruchsberechtigt sind trotz Berechtigung zur Erwerbstätigkeit (╖ 62 Abs. 2 Nr. 2
Buchstaben a) und b) EStG):
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium, einen Sprachkurs oder einen
Schulbesuch erteilt wurde (╖ 16 AufenthG),
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und
Weiterbildung erteilt wurde (╖ 17 AufenthG) und
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach
╖ 18 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde, die nach der Verordnung über die Zulassung von
neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
(Beschäftigungsverordnung - BeschV) nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt
werden darf, d.h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine
bestimmte Frist hinaus verlängert werden darf.
Nur für einen begrenzten Zeitraum darf die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden bei
Saisonbeschäftigungen (╖ 18 BeschV), Schaustellergehilfen (╖ 19 BeschV), Au-Pairs
(╖ 20 BeschV), Haushaltshilfen (╖ 21 BeschV), Hausangestellten von Entsandten
(╖ 22 BeschV), Sprachlehrern und Spezialitätenköchen (╖ 26 BeschV), bei
internationalem Personalaustausch und zur Vorbereitung von Auslandsprojekten
(╖ 31 BeschV), bei entsandten Arbeitnehmern (╖ 36 BeschV), bei Werkverträgen und
Gastarbeitnehmern auf Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen
(╖╖ 39 und 40 BeschV).
Разве это не тот же случай.
 

Sprung zu