Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Право

Удочеритъ ребенка.Подскажите как и что.

23.07.07 21:51
Re: Удочеритъ ребенка.Подскажите как и что.
 
tanusik коренной житель
Stiefkindadoption
Sie ist die häufigste Art der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Nach Einwilligung in die Adoption durch den anderen leiblichen Elternteil, dem Antrag des Stiefelternteils auf Annahme des Stiefkindes und der Zustimmung des mit dem Antragsteller verheirateten bzw. verpartnerten Elternteils beim Notar spricht das Vormundschaftsgericht die Adoption aus, wenn das Jugendamt keine Einwände erhebt und der Vormundschaftsrichter in der persönlichen Anhörung des Antragstellers und des Kindes keine Bedenken gegen die Adoption bekommen hat. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes beim Notar notwendig. Hat das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, ist die Einwilligung evtl. schon ab 10 oder 12 Jahren notwendig. Sind weitere Kinder des Stiefelternteils vorhanden, werden diese zur Adoption befragt. Rein erbrechtliche Gründe können gegen eine Adoption nicht erfolgreich vorgebracht werden. Das Besondere an der Stiefkindadoption ist, dass - anders als bei anderen Adoptionen - das rechtliche Abstammungsverhältnis zu dem mit dem Annehmenden verheirateten bzw. verpartnerten Elternteil aufrechterhalten und nur das Abstammungsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil beendet wird. Dadurch wird das Kind dann ein gemeinsames Kind der Eheleute bzw. Lebenspartner, was ja gerade mit dieser Art der Adoption bezweckt wird.
 

Перейти на