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Kindergeld И прочее
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в ответ Squidward 19.07.07 00:13, Последний раз изменено 19.07.07 00:32 (tanusik)
Что то не верится что такое может быть
1. Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Der Kindergeldanspruch verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung.
2. Erziehungsgeld ist schriftlich für jeweils ein Lebensjahr zu beantragen. Der Antrag für das zweite Lebensjahr kann frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Rückwirkend wird Erziehungsgeld höchstens für sechs Monate vor der Antragstellung bewilligt.

1. Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Der Kindergeldanspruch verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung.
2. Erziehungsgeld ist schriftlich für jeweils ein Lebensjahr zu beantragen. Der Antrag für das zweite Lebensjahr kann frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Rückwirkend wird Erziehungsgeld höchstens für sechs Monate vor der Antragstellung bewilligt.