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Kinderbetreuungskosten
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в ответ Garten0 04.06.07 18:54
Erstattung von Kinderbetreuungskosten
Eltern, die über wenig oder kein Einkommen verfügen, können beim zuständigen Jugendamt ihres Wohnorts die Erstattung der Krippenbeiträge beantragen. Stellt das Jugendamt fest, dass die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, wird der Krippenbeitrag vom Jugendamt ganz oder teilweise erstattet.
Eltern, die über wenig oder kein Einkommen verfügen, können beim zuständigen Jugendamt ihres Wohnorts die Erstattung der Krippenbeiträge beantragen. Stellt das Jugendamt fest, dass die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, wird der Krippenbeitrag vom Jugendamt ganz oder teilweise erstattet.