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Schmerzengeld
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в ответ modus 26.01.07 14:32, Последний раз изменено 26.01.07 15:14 (tanusik)
╖ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.Einnahmen, soweit sie als
a)zweckbestimmte Einnahmen,
b)Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
2.Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach ╖ 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__253.html
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.Einnahmen, soweit sie als
a)zweckbestimmte Einnahmen,
b)Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
2.Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach ╖ 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__253.html