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Развод - дело житейское...
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in Antwort Gekkelberifinn 19.01.07 18:12
man kann sich nur vor einem gericht in deutschland scheiden lassen, egal, in welchem land die ehe geschlossen wurde. dann sollten ihre freunde einfach eine scheidung bei einem gericht z.b. in hamburg einreichen.
ein konsulat ist für scheidungen nicht zuständig!
ein konsulat ist für scheidungen nicht zuständig!