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GEZ
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в ответ Prijatnaja 20.01.07 20:57
Или вот, с их страницы:
Ich habe seit längerer Zeit keine Rundfunkgeräte mehr. Kann ich die Geräte rückwirkend abmelden?
Nein. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereitgehalten werden, und dies der GEZ schriftlich mitgeteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die Gebühren zu zahlen.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
Ich habe seit längerer Zeit keine Rundfunkgeräte mehr. Kann ich die Geräte rückwirkend abmelden?
Nein. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereitgehalten werden, und dies der GEZ schriftlich mitgeteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die Gebühren zu zahlen.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html