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Auszubildener, родители и BAB.
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in Antwort pinka 27.11.06 10:07, Zuletzt geändert 02.12.06 02:16 (tanusik)
Привет!
╖ 7 Berechtigte
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der ╖╖ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
╖ 7 Berechtigte
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der ╖╖ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html