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Выход из ГмбН

13.09.06 15:31
Выход из ГмбН
 
Vlady_ooxx1 прохожий
Здравствуйте все,
Пытаюсь выйти из ГмбН. Проблемы с партнером. Разногласия по невыплате зарплаты и нарушения договора запрета на конкуренцию. Подписываем Vergleichsvereinbarung. Мог бы кто прочитать и прокоментировать.
Заранее благодарен
Владимир.
Präambel
Herr A ist Gesellschafter der Gesellschaft und war bei dieser ab dem 01.11.1999 als Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung beschäftigt. Mit Wirkung zum 15.05.2006 beendeten die Parteien mittels Aufhebungsvertrages das Arbeitsverhältnis einvernehmlich.
Auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft vereinbarten die Parteien einvernehmlich, jeweils das halbe Monatsgehalt Herrn As in Höhe von ┬ 1.500,00 brutto für die Monate Juli - November 2005 (insgesamt ┬ 7.500,00) bis zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Erholung der Gesellschaft zu stunden. Aufgrund der anlässlich der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 vorgelegten Bilanzzahlen besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass eine belastbare wirtschaftliche Besserung der Finanzlage der Gesellschaft bis heute nicht eingetreten ist.
Mit Datum vom 17.08.2006 reichte Herr A vor dem Arbeitsgericht Halle Klage auf Zahlung des ausstehenden Lohnanspruches in Höhe von ┬ 7.500,00 ein, da dieser seiner Ansicht nach fällig sei. Die Gesellschaft hat die Fälligkeit dieser Ansprüche angesichts der getroffenen Stundungsabrede bisher bestritten.
Herr A war nach seinem Ausscheiden als Arbeitnehmer der Gesellschaft bemüht, sich beruflich neu zu orientieren. Nach eigenen Angaben arbeitet er momentan für die Softwareentwicklungsfirma Pr. In ihrem Namen bot er der Universität Münster die nach seinen Angaben im Vergleich zur M GmbH modernere und billigere Erarbeitung eines Bildanalysesystems der Firma Pr an. Nach Auffassung der Gesellschafter Dr. W und IBG hat Herr A damit eindeutig gegen das in ╖ 24 des Gesellschaftervertrages der Gesellschaft geregelte Wettbewerbsverbot verstoßen, was ausweislich der Satzung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von ┬ 30.000,00 sanktioniert werden kann. Die Gesellschaft hat sich die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe - auch im Wege der Widerklage - vorbehalten.
Die Parteien sind angesichts des oben beschriebenen Gesamtsachverhaltes übereingekommen, die in Rede stehende Thematik gütlich, abschließend und einvernehmlich zu lösen und vereinbaren daher was folgt:
╖ 1 Verpflichtungen von Herrn A und der M :
1. Herr Vladimir A verzichtet hiermit auf die ihm seiner Ansicht nach zustehenden und fälligen Gehaltsforderungen in der Gesamthöhe von ┬ 7.500,00 nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit des vorgebrachten Anspruchs.
2. Herr A verpflichtet sich, unverzüglich nach Wirksamwerden dieser Vereinbarung seine am 17.08.2006 erhobene Klage zurückzunehmen.
3. Herr A verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, in Zukunft das in ╖ 24 des
Gesellschaftsvertrages vereinbarte Wettbewerbsverbot zu beachten.
4. M erklärt hiermit, den in der Präambel dargelegten Sachverhalt eines möglichen
Verstoßes gegen das in der Satzung verankerte Wettbewerbsverbot (vgl. Email vom
26.07.2006, Anlage 1) nicht weiter zu untersuchen und zu sanktionieren.
5. Die Parteien vereinbaren weiterhin, dass mit Abschluss dieser Vergleichsregelung sämtliche Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Herrn A und der Gesellschaft resultieren, abgegolten sind. Mit Abschluss dieses Vergleiches bestehen somit weitere Forderungen der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, nicht mehr.
╖ 2 Verschiedenes :
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und auch dieser Regelung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Soweit einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sind oder werden, soll der Vertrag im übrigen Gültigkeit behalten. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind im Wege einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit diesem Vertrag beabsichtigte Zweck erreicht wird.
3. Der Gerichtsstand ist - soweit rechtlich zulässig - Halle / Saale.
Meine Bemerkungen:
Besser machen wir diese zwei Frasen weg:
1. "Die Gesellschaft hat sich die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe - auch im Wege der Widerklage - vorbehalten."
2. "Die Gesellschaft hat die Fälligkeit dieser Ansprüche angesichts der getroffenen Stundungsabrede bisher bestritten."
Oder erklären Sie bitte, was die Erste bedeutet. "Die Gesellschaft hat sich die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe vorbehalten." oder "Die Gesellschaft hat sich die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe nur im Wege der Widerklage vorbehalten." Es ist eine Tarnung.

Diese Frase ist unsinnig: "Herr A verpflichtet sich, unverzüglich nach Wirksamwerden dieser Vereinbarung seine am 17.08.2006 erhobene Klage zurückzunehmen." - Klage ist schon am 31.08.2006 zurückgenommen. Bitte fügen Sie diese Information im Präambel ein.

"Soweit einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sind oder werden, soll der Vertrag im übrigen Gültigkeit behalten." - wir haben jetzt nur zwei Vertragsbestimmungen: Lohnanspruch und Vertragsstrafe wegen e-Mail. Welche kann unwirksam gemacht sein, dann die Andere wirksam bleibt?

 

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