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Подскажите, помогите!
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Xenia3 гость
in Antwort Xenia3 17.06.06 09:51
Außerdem, die Ehe ist kein außreichendes Grund für fristlose Kündigung, sie haben alles richtig gemacht, sie haben ihre Kündigung fristgemäß abgegeben. Also, sie müssen gar nichts unterschreiben! Wenn sie die Sachen nicht herausgeben, gehen Sie zur Polizei und stellen Sie eine Anzeige nach ╖ 985 BGB Herausgabeanspruch. Schlüssel können Sie einfach ins Brifkasten einwerfen, unter Zeugen im Falle abstreiten von der Familie, oder besser mit Übergabeschreiben absenden, dann haben Sie ein Beweis auf den Hand.