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в ответ AndreiChk 21.05.06 18:52, Последний раз изменено 21.05.06 19:15 (tanusik)
Я нашла.
Ich ziehe zu meinem nichtehelichen Partner, der bereits seine Rundfunkgeräte angemeldet hat. Kann ich meine Geräte nun abmelden?
Ja, wenn die gemeinschaftlich genutzten Geräte weiterhin auf Ihren nicht-ehelichen Partner angemeldet bleiben.
Nein, wenn Sie weitere Rundfunkgeräte im eigenen Zimmer oder in einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug zum Empfang bereithalten.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
Как бы за четыре телевизора не пришлось платить
(шутка)
Ich ziehe zu meinem nichtehelichen Partner, der bereits seine Rundfunkgeräte angemeldet hat. Kann ich meine Geräte nun abmelden?
Ja, wenn die gemeinschaftlich genutzten Geräte weiterhin auf Ihren nicht-ehelichen Partner angemeldet bleiben.
Nein, wenn Sie weitere Rundfunkgeräte im eigenen Zimmer oder in einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug zum Empfang bereithalten.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
Как бы за четыре телевизора не пришлось платить
