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отпуск

19.05.06 18:20
Re: отпуск
 
tanusik коренной житель
in Antwort promt 19.05.06 17:54
А если у неё ещё Probezeit, само то идти на длительный больничный
Потом отпуск на долго будет.
Verdacht auf "blau machen"
Wer gegen die oben erwähnte Informationspflicht verstößt, den kann der Arbeitgeber abmahnen und im Wiederholungsfalle kündigen. Die Informationsvorschriften können durch den Arbeitsvertrag noch verschärft werden. Hat der Arbeitgeber - vielleicht weil man sehr häufig oder sehr lange nicht einsatzfähig ist - den Verdacht, dass man nur "blau macht", kann er zu Kontrollzwecken auch zu Hause anrufen, einen Besuch machen oder einen Detektiv beauftragen.


Bei begründetem Verdacht kann der Arbeitgeber den Angestellten verpflichten, sich beim Betriebsarzt oder beim medizinischen Dienst der Krankenkasse untersuchen zu lassen. Wird dann eine betrügerische Absicht nachgewiesen, kann das zur Kündigung führen. Fristlos kündigen kann der Arbeitgeber dann, wenn er den Angestellten während der Krankheit bei einer nebenberuflichen Beschäftigung erwischt.

 

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