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Правильный рехнунг для кляйн гевербы ╖19

08.05.06 13:34
Re: Правильный рехнунг для кляйн гевербы ╖19
 
  lenanet прохожий
Zwingende Angaben in Rechnungen
Folgende Angaben müssen in jeder Rechnung enthalten sein:
der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers ( = Rechnungsaussteller),
der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers ( = Rechnungsempfänger),
die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers,
das Ausstellungsdatum,
eine fortlaufende Rechnungsnummer (kein Kriterium für den Vorsteuerabzug),
die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
der Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung (bei der Angabe des Zeitpunktes der Leistungen reicht der Kalendermonat),
das Entgelt für die Lieferung oder sonstigen Leistung (Nettobetrag)
mit Aufschlüsselung bei unterschiedlichen Steuersätzen
mit Aufschlüsselung in steuerpflichtige und steuerfreie Lieferungen/ Leistungen
mit Nennung aller im Voraus vereinbarter Rabatte und Boni (Skonto muss nicht betragsmäßig ausgewiesen sein, es genügt eine Angabe wie z.B. └2% Skonto bei Zahlung bis...⌠)
der Steuersatz und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist
der Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Kleinbetragsrechnungen
Für Kleinbetragsrechnungen (Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer bis 100 Euro) gilt:
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,
Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung und Art und den Umfang des sonstigen Leistung,
das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe (Rechnungsbetrag brutto bis zu 100 ┬ und
der Steuersatz.
(http://www.stb-lippner.de/news/archive.php?ID=200413)
 

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