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ALG 1 i ALG 2
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в ответ eugenia_ 09.01.06 15:36
Wer kann Alg II erhalten?
Personen zwischen 15 und unter 65 Jahren, die "erwerbsfähig" und "hilfebedürftig" sind, sowie ihre Angehörigen, werden unterstützt. Während für den Bezug von Arbeitslosenhilfe die tatsächliche Arbeitsfähigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich erforderlich ist, wird bei Alg II die └Erwerbsfähigkeit⌠ geprüft. └Erwerbsfähig" ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Die "Erwerbsfähigkeit" beinhaltet nicht die tatsächliche Arbeitsfähigkeit. Eine allein erziehende Mutter, die wegen der Betreuung ihrer kleinen Kinder nicht arbeiten kann, ist "erwerbsfähig". Wer wegen Krankheit oder Behinderung in den nächsten sechs Monaten keine drei Stunden täglich arbeiten kann, ist "nicht erwerbsfähig".
"Hilfebedürftig" ist, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner mit ihm lebenden Angehörigen nicht decken kann. In einem noch folgenden Artikel wird dieses Thema näher erläutert. Alg II wird an Personen bezahlt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Asylbewerber sind allerdings ausgenommen. Alg II können nicht nur bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe beantragen. Auch Bezieher mit geringem Arbeitslosengeld oder geringem Einkommen haben möglicherweise einen Anspruch auf Alg II.
Personen zwischen 15 und unter 65 Jahren, die "erwerbsfähig" und "hilfebedürftig" sind, sowie ihre Angehörigen, werden unterstützt. Während für den Bezug von Arbeitslosenhilfe die tatsächliche Arbeitsfähigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich erforderlich ist, wird bei Alg II die └Erwerbsfähigkeit⌠ geprüft. └Erwerbsfähig" ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Die "Erwerbsfähigkeit" beinhaltet nicht die tatsächliche Arbeitsfähigkeit. Eine allein erziehende Mutter, die wegen der Betreuung ihrer kleinen Kinder nicht arbeiten kann, ist "erwerbsfähig". Wer wegen Krankheit oder Behinderung in den nächsten sechs Monaten keine drei Stunden täglich arbeiten kann, ist "nicht erwerbsfähig".
"Hilfebedürftig" ist, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner mit ihm lebenden Angehörigen nicht decken kann. In einem noch folgenden Artikel wird dieses Thema näher erläutert. Alg II wird an Personen bezahlt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Asylbewerber sind allerdings ausgenommen. Alg II können nicht nur bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe beantragen. Auch Bezieher mit geringem Arbeitslosengeld oder geringem Einkommen haben möglicherweise einen Anspruch auf Alg II.