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чехарда с "детскими"
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в ответ Meeresbrise 14.12.05 23:13
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Kindergeld - aktuelle Änderungen 2004
In etlichen Fällen können auch Eltern aus Pforzheim und dem Enzkreis ab Januar 2004 wieder Kindergeld für ein volljähriges Kind bekommen, für das im Jahr 2003 kein Kindergeld zustand.
Der Grund? Die Einkommensgrenze wurde von 7.188 auf 7.680 ┬ erhöht . Der Werbungskostenpauschbetrag (Arbeitnehmerpauschbetrag) ist allerdings auf 920 ┬ (2003: 1.044 ┬) herabgesetzt worden. Damit besteht ab sofort bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.600 ┬ ein Anspruch auf Kindergeld. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Erzielt ein Kind im Jahre 2004 eine Ausbildungsvergütung in Höhe von insgesamt 8.500 ┬ brutto, so kämen die Eltern wieder in den Genuss der Familienförderung, denn 8.500 ┬ abzüglich 920 ┬ Werbungskostenpauschale ergibt 7.580 ┬; die Grenze von 7.680 ┬ bleibt unterschritten. Im vergangenen Jahr hätte unter den gleichen Voraussetzungen kein Anspruch auf Kindergeld bestanden. Das Motto lautet also: Nachrechnen, es könnte sich lohnen! Eltern, die in der Vergangenheit kein Kindergeld erhalten haben, können dies unter Hinweis auf die neue Einkommensgrenze wieder beantragen. Formulare dafür gibt es bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Pforzheim, Habermehlstr. 13, 75172 Pforzheim, unter der Telefonnummer 07231/304-777. Die Fax Nummer lautet: 07231/304-404. Internetnutzer finden die Unterlagen unter www.arbeitsagentur.de .
Beim Nachweis höherer Werbungskosten als 920 ┬ im Jahr etwa wegen der Fahrt zum Arbeitsplatz oder der Berufsschule wird der höhere Betrag vom Bruttoeinkommen abgezogen. Hier ist eine weitere Änderung bei der Entfernungspauschale von Bedeutung: Wurden bei der Berechnung erhöhter Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte in 2003 noch 0,30 ┬ für die ersten 10 Kilometer und 0,40 ┬ ab dem elften Kilometer berücksichtigt, so werden ab 2004 nur noch 0,30 ┬ pro Kilometer anerkannt. Einige Eltern werden durch das Steueränderungsgesetz 2003 allerdings finanziell schlechter gestellt. Es gibt bei Kindern ohne eigenen Hausstand keine doppelte Haushaltsführung mehr. Mit anderen Worten: Wohnt das Kind noch zu Hause, muss aber aufgrund der Ausbildung ein Zimmer am Ausbildungsort mieten, so können die dabei entstandenen Kosten wie Miete oder Möbel nicht mehr als erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden. Fragen zum Thema?
Die Familienkasse ist geöffnet Montag 7.30 - 16.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Freitag 7.30 - 12.30 Uhr und Donnerstag 7.30 - 18.00 Uhr
Bundesagentur für Arbeit
Letzte Änderung 21.05.2005

Kindergeld - aktuelle Änderungen 2004
In etlichen Fällen können auch Eltern aus Pforzheim und dem Enzkreis ab Januar 2004 wieder Kindergeld für ein volljähriges Kind bekommen, für das im Jahr 2003 kein Kindergeld zustand.
Der Grund? Die Einkommensgrenze wurde von 7.188 auf 7.680 ┬ erhöht . Der Werbungskostenpauschbetrag (Arbeitnehmerpauschbetrag) ist allerdings auf 920 ┬ (2003: 1.044 ┬) herabgesetzt worden. Damit besteht ab sofort bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.600 ┬ ein Anspruch auf Kindergeld. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Erzielt ein Kind im Jahre 2004 eine Ausbildungsvergütung in Höhe von insgesamt 8.500 ┬ brutto, so kämen die Eltern wieder in den Genuss der Familienförderung, denn 8.500 ┬ abzüglich 920 ┬ Werbungskostenpauschale ergibt 7.580 ┬; die Grenze von 7.680 ┬ bleibt unterschritten. Im vergangenen Jahr hätte unter den gleichen Voraussetzungen kein Anspruch auf Kindergeld bestanden. Das Motto lautet also: Nachrechnen, es könnte sich lohnen! Eltern, die in der Vergangenheit kein Kindergeld erhalten haben, können dies unter Hinweis auf die neue Einkommensgrenze wieder beantragen. Formulare dafür gibt es bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Pforzheim, Habermehlstr. 13, 75172 Pforzheim, unter der Telefonnummer 07231/304-777. Die Fax Nummer lautet: 07231/304-404. Internetnutzer finden die Unterlagen unter www.arbeitsagentur.de .
Beim Nachweis höherer Werbungskosten als 920 ┬ im Jahr etwa wegen der Fahrt zum Arbeitsplatz oder der Berufsschule wird der höhere Betrag vom Bruttoeinkommen abgezogen. Hier ist eine weitere Änderung bei der Entfernungspauschale von Bedeutung: Wurden bei der Berechnung erhöhter Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte in 2003 noch 0,30 ┬ für die ersten 10 Kilometer und 0,40 ┬ ab dem elften Kilometer berücksichtigt, so werden ab 2004 nur noch 0,30 ┬ pro Kilometer anerkannt. Einige Eltern werden durch das Steueränderungsgesetz 2003 allerdings finanziell schlechter gestellt. Es gibt bei Kindern ohne eigenen Hausstand keine doppelte Haushaltsführung mehr. Mit anderen Worten: Wohnt das Kind noch zu Hause, muss aber aufgrund der Ausbildung ein Zimmer am Ausbildungsort mieten, so können die dabei entstandenen Kosten wie Miete oder Möbel nicht mehr als erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden. Fragen zum Thema?
Die Familienkasse ist geöffnet Montag 7.30 - 16.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Freitag 7.30 - 12.30 Uhr und Donnerstag 7.30 - 18.00 Uhr
Bundesagentur für Arbeit
Letzte Änderung 21.05.2005