Польское вод.удостоверение
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben möchte ich höflich darauf hinweisen, dass mein polnischer EU-Führerschein, ausgestellt am 18.02.2025, unter vollständiger Einhaltung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften erteilt wurde.
Ich war im Zeitraum vom 19.12.2024 bis zum 17.08.2025 mit ordentlichem Wohnsitz in Polen gemeldet (mehr als 240 Tage), was die Voraussetzung eines "ordentlichen Wohnsitzes" gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2006/126/EG eindeutig erfüllt. Eine entsprechende Meldebescheinigung liegt vor.
Die Tatsache, dass mein polnischer Führerschein auf Grundlage einer nationalen Fahrerlaubnis umgeschrieben wurde, begründet aus meiner Sicht keine automatische Prüfpflicht in Deutschland, da die Wohnsitzvoraussetzung im Ausstellerstaat erfüllt wurde.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (u.a. EuGH, Urteil vom 01.03.2012 – C-467/10; OVG NRW, Beschluss vom 09.01.2018 – 16 B 534/17) ist ein EU-Mitgliedstaat nicht berechtigt, die Anerkennung einer Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats zu verweigern, wenn keine eindeutigen und unbestreitbaren Beweise für einen Wohnsitzverstoß vorliegen. Insbesondere stellen Rückmeldungen wie „unknown“ oder das Ausbleiben einer Antwort aus dem Ausstellerstaat kein hinreichendes Indiz für einen Verstoß dar.
Ich beantrage daher, die Anerkennung meines polnischen EU-Führerscheins im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben zu prüfen und von einer Pflicht zur erneuten theoretischen und praktischen Prüfung abzusehen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und danke Ihnen für die sorgfältige Prüfung meiner Unterlagen.
