Польское вод.удостоверение
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben möchte ich höflich darauf hinweisen, dass mein polnischer EU-Führerschein, ausgestellt am 18.02.2025, unter vollständiger Einhaltung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften erworben wurde.
Ich befand mich vom 19.12.2024 bis zum 17.08.2025 mit Wohnsitz in Polen (mehr als 240 Tage), was die Voraussetzung eines "ordentlichen Wohnsitzes" gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG zweifelsfrei erfüllt. Eine entsprechende Meldebescheinigung liegt vor.
Die bloße Tatsache, dass mein polnischer Führerschein auf Grundlage einer nationalen Fahrerlaubnis umgeschrieben wurde, begründet aus meiner Sicht keine automatische Prüfpflicht in Deutschland, da ich die Wohnsitzvoraussetzung im Ausstellerstaat erfüllt habe.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (u.a. EuGH, Urt. v. 01.03.2012 – C-467/10; OVG NRW, Beschluss vom 09.01.2018 – 16 B 534/17) ist ein EU-Mitgliedstaat nicht berechtigt, die Anerkennung einer Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats zu verweigern, wenn keine eindeutigen und unbestreitbaren Beweise für einen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis vorliegen. Insbesondere stellen Auskünfte wie "unknown" oder eine fehlende Rückmeldung aus dem Ausstellerstaat kein ausreichendes Indiz für einen Wohnsitzverstoß dar.
Ich beantrage daher, die Anerkennung meines polnischen EU-Führerscheins im Einklang mit den Vorgaben der EU-Rechtsprechung zu prüfen und von einer Pflicht zur erneuten theoretischen und praktischen Prüfung abzusehen.
Ich stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung und danke Ihnen für die sorgfältige Prüfung meiner Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Sohn
